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Frage geschrieben am 04.01.2012 07:50:39

Abmeldung aus einem Forum / Löschen personenbezogener Daten

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 908
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um ein Forum welches durch eine Privatperson betrieben wird. Unter Angabe seiner EMail-Adresse kann man sich in diesem Forum jederzeit anmelden. Mehrfachanmeldungen der gleichen Person sind nicht erwünscht.

Die angegebene EMail-Adresse ist nicht öffentlich einsehbar, nur für Moderatoren und Admins sichtbar (wieviele Personen das sind ist nicht bekannt).

Die Möglichkeit sich über die Forensoftware abzumelden ist deaktiviert worden. (Man möchte Ab-/Anmeldeorgien von einzelnen Benutzer vermeiden)

In den Forenregeln wird beschrieben, das man sich an eine bestimmte eMail-Adresse wenden soll, wenn man das Forum verlassen will. Dann kann es bis zu 8 Wochen dauern, laut Regeln, bis dem Wunsch auf Löschung entsprochen wird. Die erfolgte Löschung soll dann per eMail bestätigt werden.

Sollte in dieser Zeit allerdings eine Aktivität auf diesem Account stattfinden, so wird keine Löschung vorgenommen. Als Aktivität reicht laut Forenbetreiber schon das einfache Login im Forum aus, d.h. man kann nicht mal prüfen, ob der Account zwischenzeitlich gelöscht wurde, sondern muss recht hilflos auf die Bestätigungsemail warten.

Die EMail-Adresse selbst aus dem Account zu löschen ist nicht möglich.

Ist das vorgehen des Forenbetreibers in Bezug auf die derzeitigen Gesetzeslage (z.B. Datenschutz) rechtskonform?

Muss ein Forenuser 8 Wochen warten bis seine persöhnlichen Daten (seine eMail-Adresse) gelöscht und sein Account deaktiviert wird?

Weitere Frage: Wenn der User in einzelnen Beiträgen persöhnliche Daten wie z.B. Telefonnummer oder ein Bild von sich eingestellt hat, hat er einen Anspruch das diese Daten auf Aufforderung von ihm gelöscht werden?

Danke :)


Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Sowohl bei Ihrer E-Mail-Adresse als auch Ihrer Telefonnummer und Ihrem Bild handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vgl. z.B. Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 12.09.2007 - Az.: 2-15 S 22/07; Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 12.05.2005 - Az.: 1 U 143/04. Sie haben daher ein Anrecht, dass nach Ende des Speicherungszwecks (=der Nutzung des Forums) Ihre Daten wieder gelöscht werden. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch aus § 35 BDSG, den der Forenbetreiber grundsätzlich erfüllen muss und nicht in seinen Nutzungsbedingungen ausschließen oder beschränken darf. Bezüglich des Bildes könnte daneben noch ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen.

Grundsätzlich muss diese Löschung durch den Forenbetreiber unverzüglich erfolgen. Einen konkreten Zeitraum hat der Gesetzgeber hierfür aber nicht angegeben, so dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Bei einem kostenlosen, von einer privaten Person betriebenen Forum wird man nicht erwarten können, dass diese Person jeden Tag sein Forum nach Abmeldungen überprüft und die Daten löscht, so dass hier eine Löschfrist von ca. 7 Tagen einzuräumen sein dürfte. Acht Wochen sind m.E. aber deutlich zu lang und können den Forennutzern nicht zugemutet werden. Dies gilt zumindest für die Anmeldedaten, die ja ohne großen Aufwand gelöscht werden können. Bei dem Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in den Beiträgen selbst, der je nach Größe des Forums mit einigem Aufwand verbunden sein kann, muss ggfs. eine längere Frist eingeräumt werden, wobei aber auch hier 2-4 Wochen die Obergrenze darstellen sollten.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Forenbetreiber gewisse Daten (z.B. E-Mail-Adresse) ausnahmsweise dann nicht löschen, sondern nur sperren muss (=nur noch intern sichtbar), wenn er einen sachlichen Grund hierfür hat. Dies wäre z.B. der Fall, wenn ein Mitglied wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen aus dem Forum ausgeschlossen wird und eine Neuanmeldung verhindert werden soll.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.01.2012 13:52:42

Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort.

Es stellen sich für mich noch zwei weitere Fragen in dem Zusammenhang, ich hoffe das sie mir da auch noch weiterhelfen können.

1. Was kann ich tun, wenn dem Löschwunsch per eMail (nach den Regeln des Forenbetreibers) auch nach 8 Wochen nicht entsprochen wurde? Eventuelle Nachfragen bleiben unbeantwortet, Nachfragen per PN im Forum (die man Nachverfolgen könnte) widersprechen den Regeln für den Löschantrag und dürfen nicht verwendet werden. Daher ist man recht "hilflos".

2. Öffentliche Nachfragen zu diesem Thema werden im Forum regelmäßig abgeschmettert mit dem Hinweis das die Forenregeln absolut gesetzeskonform sind und jeder anwaltlichen Prüfung standhalten würden. Dies entspricht ja nun nicht den Tatsachen. Gibt es Möglichkeiten den Forenbetreiber aufzufordern sich generell an die Gesetzeslage zu halten? (Datenschutzbeauftragter, Ordnungsamt, Verbraucherschutz?!)

Vielen lieben Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.01.2012 14:17:16

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

1. Der Anspruch auf Löschung aus § 35 BDSG kann auch gerichtlich verfolgt werden. Sie sollten dem Forenbetreiber daher schriftlich letztmalig auffordern, die Daten zu löschen und Ihnen die Löschung zu bestätigen und für den Fall der Weigerung androhen, den Anspruch einzuklagen.

2. Ein solcher genereller Anspruch ist nicht ersichtlich. Sie haben aber natürlich die Möglichkeit, insbesondere den zuständigen Datenschutzbeauftragten über die Missstände zu informieren. Ob und in welcher Weise dieser tätig wird, liegt allerdings in seinem Ermessen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Abmeldung aus einem Forum / Löschen personenbezogener Daten | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-09
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