Wir sind ein kleines, junges Internet Start-Up Unternehmen (UG) mit einem Startkapital von 4500 Euro. Wir verkaufen Online-Frischwarenprodukte. Für das Marketing / Werbung möchten wir gerne Geschäftskunden (b2b) via Emailmarketing ansprechen. Aufgrund unseres Gesamtbudgets sind wir gezwungen sehr "aggresiv" auf den Markt zu gehen.
Hierbei ist es gesetzlich ja nicht erlaubt "Spam" daher Emails ohne Einwilligung des jeweiligen Kundens zu versenden. Wir planen ca. 1.000.000 hochwertige Emails zu versenden.
Für folgende Fälle möchten wir wissen, ob wir damit Abmahnungen und Folgekosten vermeiden können:
1. nicht unsere UG selber versendet die Emails, sondern eine Drittfirma im Auftrag von uns.
Möglichkeit a) es wird eine Absenderadresse von uns verwendet / Domain-Name ist auf unsere UG ausgestellt, im Impressum steht die Drittfirma
Möglichkeit b) wir lassen auf eine andere Domain / Absenderadresse die Emails versenden, lediglich der Inhalt verweisst auf unser Angebot, im Impressum steht die Drittfirma
2. das selbe planen wir für FAX Werbung. Hier möchten wir ca. 100.000 FAX versenden.
Möglichkeit a) es wird eine Absenderadresse von uns verwendet / Domain-Name ist auf unsere UG ausgestellt.
Möglichkeit b) wir lassen es von einer andere FAXNUMMER versenden, lediglich der Inhalt verweisst auf unser Angebot
3. Gibt es eine (andere) Möglichkeit/Trick derart grosse Emailvolumen ohne Abmahnungs- und Folgekosten abzuwickeln?
Antwort geschrieben am 12.11.2010 01:11:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 458
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die jeweiligen b)-Varianten helfen Ihnen am ehesten, eine Abmahnung und Folgekosten zu vermeiden. Jedoch kann ein Richter bzw. ein abmahnender Anwalt auf die Idee kommen, dass Sie als letztendlicher Auftraggeber direkt verantwortlich sind und Sie daher doch Ziel einer Abmahnung werden und Folgekosten tragen müssen.
Davon abgesehen wird jede Drittfirma das Abmahnrisiko erkennen und vertraglich auf Sie abwälzen. Beachten Sie daher unbedingt die genauen Auftragsbedingungen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.11.2010 01:17:11
Wie hoch würden Sie das Risiko für allfällige Abmahnungen auf Basis der Variante a) und b) sehen?
Kann ich mich durch einen Auftragsvertrag mit der Drittfirma gegen derartige Risiken absichern?
Im Zweifel würden wir dann ggf. in Erwägung ziehen eine 2. UG zu gründen, welche nur den Zweck erfüllt die Emails zu versenden. Bei Abmahnungen würde dann ein Insolvenzantrag der 2. UG gestellt werden. Würde das gehen?
Wie hoch würden Sie das Risiko für allfällige Abmahnungen auf Basis der Variante a) und b) sehen?
Kann ich mich durch einen Auftragsvertrag mit der Drittfirma gegen derartige Risiken absichern?
Im Zweifel würden wir dann ggf. in Erwägung ziehen eine 2. UG zu gründen, welche nur den Zweck erfüllt die Emails zu versenden. Bei Abmahnungen würde dann ein Insolvenzantrag der 2. UG gestellt werden. Würde das gehen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.11.2010 01:23:28
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei Variante a) wäre die Abmahnung absolut sicher, gerade bei der hohen Zahl der Sendungen. Bei Variante b) wäre die Abmahnung wahrscheinlich. Genaue Prozentzahlen sind leider unmöglich zu beziffern.
Theoretisch ist eine solche Absicherung möglich, jedoch wäre die Drittfirma sehr schlecht beraten, wenn sie den Auftrag annehmen würde.
Eine 2. UG als insolvenzgehender Sündenbock wäre eine mißbräuchliche Nutzung der UG-Form, Sie müßten daher mit einem Haftungsdurchgriff gegen die Gesellschafter rechnen. Es würde daher voraussichtlich nicht gehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei Variante a) wäre die Abmahnung absolut sicher, gerade bei der hohen Zahl der Sendungen. Bei Variante b) wäre die Abmahnung wahrscheinlich. Genaue Prozentzahlen sind leider unmöglich zu beziffern.
Theoretisch ist eine solche Absicherung möglich, jedoch wäre die Drittfirma sehr schlecht beraten, wenn sie den Auftrag annehmen würde.
Eine 2. UG als insolvenzgehender Sündenbock wäre eine mißbräuchliche Nutzung der UG-Form, Sie müßten daher mit einem Haftungsdurchgriff gegen die Gesellschafter rechnen. Es würde daher voraussichtlich nicht gehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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