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Frage geschrieben am 02.02.2009 23:18:04

Abmahnung wg. Widerrufsrecht auf Infoseite

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2135
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich betreibe einen Internetshop mit etwa 90 verschiedenen Artikeln. Daneben betreibe ich eine Produktinformationsseite. Beide auf unterschiedlichen Domains.

Ich habe eine Produktinformationsseite im Internet, auf welcher ich eines der Produkte ausführlich darstelle. Man kann über diese Informationsseite direkt zum Shop gelangen über den Menuepunkt "Bestellen". Auf dieser Informationsseite gibt es keine direkte Bestellmöglichkeit. Allerdings steht im Impressum und unter "Kontakt" meine Telefonnummer, die auch im Shop angegeben ist.

Ich wurde nun abgemahnt, weil ich auf der Informationsseite kein Widerrufsrecht habe. Muss ich das denn, wenn man über die Domain gar nicht bestellen kann? Man wird zum Bestellen ja weitergeleitet. Oder muß ich das Widerrufsrecht angeben, weil aus "Kontakt" und "Impressum" heraus ja eine Möglichkeit besteht, bei mir zu bestellen?

Die Abmahnung bezieht sich nur auf meine Informationsseite. Im Shop, der auf einer anderen Domain liegt, weise ich auf das Widerrufsrecht hin.



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Diese Antwort ist vom 3.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.02.2009 00:04:14
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die Widerrufsbelehrung muß dem Käufer vor Abschluß vorliegen.

Wenn Sie den Käufer also erst nach Weiterleitung, aber vor Abschluß des Kaufvertrages auf sein Widerrufsrecht hinweisen, ist die Abmahnung unbegründet.

Wenn der Link von der Informationsseite auf den Shop zu der Möglichkeit führt, einen Kaufvertrag zu schließen, ohne auf das Widerrufsrecht hingewiesen zu werden, ist die Abmahnung hingegen gerechtfertigt.

Die Angabe Ihrer Telefonnummer unter Kontakt bzw. Impressum erfordert keine Widerrufsbelehrung.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.02.2009 00:21:39

Vielen Dank für Ihre Mühe. In der Tat habe ich noch eine Nachfrage:
Der Kunde kommt mit dem Link von der Produktseite direkt in den Shop. Hier kann er oben "Impressum/AGB" anklicken. Er kann aber auch direkt auf "In den Warenkorb legen" anklicken.

Danach kommt er auf die Seite, wo er die Lieferadresse etc. eintragen muß. Mit einem Häkchen kann er dann die über einen Link zur Verfügung gestellten AGB einlesen. In den AGB steht

Artikel 2 Kündigung & Stornierung

Nicht gewünschte Bestellungen sind unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen bei uns schriftlich oder telefonisch zu widerrufen und bedürfen unserer kurzen Bestätigung. Oder vor Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen zu stornieren.

Eine kurze Frist ist erforderlich, da wir unseren Kunden bei vielen Artikeln eine schnelle Lieferzeit von 2-3 Werktagen von Haus aus garantieren.

Das muss er zum Bestellen bestätigen.

Wenn da jetzt das Widerrufsrecht fehlt auf der Shopseite, greift dann dennoch die Abmahnung bzgl. der Produktinformationsseite? Oder reichjt es, wenn er die Widerrufserklärung anschliessend per Email bekommt ?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.02.2009 20:44:38

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Widerrufsbelehrung, die in den AGB enthalten ist, ist unwirksam. Gleichfalls ist eine Widerrufsbelehrung unwirksam, wenn sie nach Abschluß des Kaufvertrages zugeht.

Wenn der Kaufvorgang auf der Produktinformationsseite anfängt, wovon hier auszugehen ist, greift die Abmahnung bez. der Produktinformationsseite.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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