Frage geschrieben am 23.10.2005 19:04:00

Betreff: Abmahnung wg Markenrechtsverletzung


Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 3449

Betreff: Abmahnung wg Markenrechtsverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe bei Ebay.com einige Christian Dior Jacken und andere Kleidungsstücke dieser Firma erworben und hier in Deutschland wiederverkauft. Alle Käufer waren zufrieden. Bei den erzielten Gewinnen pro Kleidungsstück handelte es sich bei nicht mehr als ca. 15-20 EUR,Zollgebühren hierbei abgezogen. Nun hat mich gestern ein Brief erreicht,dass ein Anwalt der die Interessen Der Firma Dior vertritt,dass ich die Rechte dieser Marke verletzt habe,da ich Fälschungen verkauft hätte. Ein Testkauf hätte bei mir stattgefunden und somit lägen dementsprechende Beweise vor. Weiterhin zu lesen war, dass ich zur Unterlassung der Einfuhr oder des Vertriebs derartiger Ware nicht, zum Schadenersatz und zur Rechnungslegung sowie zur Auskunft verpflichtet. Bevor er seiner Mandatin aber den Vorschlag von gerichtlichen Maßnahmen empfehlen würde, gebe er mir die Gelegenheit mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dies auszuräumen.
Diese soll ich nun bis zum 07.11.05 an den Anwalt zurücksenden. Diese widerum beinhaltet
1. keine weitere Ware dieser Firma ohne Einwillung zu vertreiben
2. alle Namen und Adressen der Lieferanten, Namen und Adressen sonstiger Vorbesitzer, Menge der eingeführten,ausgelieferten,erhaltenen und bestellten Ware,die Angebots- und Lieferzeiten sowie Angebots- und Lieferpreise,die betriebene Werbung,die nach Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten,den erzielten Umsatz und Gewinn. Und der Firma Dior dem Ersatz des Schadens verpflichtet zu sein.
3.Ebay die Vollmacht gebe für den Account die Verkaufhistorie an diesen Anwalt zu übermitteln.
4.Die Einschaltung der Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von 200.000.00 die Kosten von 2.744.00 + die des Testkaufes zu ersatten. Anbei lag eine kopierte Vollmacht der Firma Dior an die Rechtsanwälte.

Nun meine Fragen:
1) Was wird nun auf mich zukommen? Ich bin Schülerin und habe selbst kein Einkommen. Der Vertrieb dieser Ware betätigte ich privat. Ich ging dabei aus,dass es sich bei den ersteigerten Sachen bei Ebay.com um Originalware handelte. Nirgends stand das es gefälscht sei.

2)Muss sämtliche Auskünfte über die in dem obengenannten Punkt 2 gebe?

3)Was wird an Schadensersatz auf mich zukommen?

4)Wird man die Käufer zur Vernichtung der Ware auffordern,dessen Kaufkosten ich widerum auch tragen muss,wenngleich ich nicht mit Anzeigen zu rechnen habe?

5)Ich verkaufte über den Ebaynamen meiner Schwester,würde es hier reichen zu erklären,dass ich es war,die die Sachen vertrieb?

6)Ist es richtig unter angesicht dass ich nicht wusste,dass es gefälschte Ware war, zum Schadensersatz ausgefordert zu werden?

7)Der Zoll hätte doch gefälsche Ware behalten müssen,oder liege ich da falsch?

8)Es wird nun gewerblich gewertet, was ich verkauft habe .Dennoch habe ich kein weiteres Einkommen. Was kommt vom Finanzamt noch auf mich zu?

9) Da ich nur eine einfach Schüllerin bin,werde ich ein Insolvenzverfahren einleiten müssen,da dass Geld (dessen Summe kaum ausschlagebend sein kann) verwendet wurde. Liege ich da richtig? 10)Wie soll ich mich weiter verhalten?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 23.10.2005 19:27:49
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrte Ratsuchende,

es wird wesentlich darauf ankommen, ob es sich um gefälschte Waren handelte oder nicht. Sofern Ihnen "Ihre Verkäufer" (die Sie informieren sollten) die Echtheit bestätigen, kann eigentlich nicht viel passieren.

Sie sollten sich daher nun schnell mit den Verkäufern in Verbindung setzen.

Weiter rate ich Ihnen dringend, einen Kollegen vor Ort zur hier notwendigen individuellen Beratung aufzusuchen, die dieses Forum, das der ersten Orientierung dient, so nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe"). In Ihrem Fall besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, so dass der Kollege seine Vergütung dann mit dem Amtsgericht abrechnet.

Ob das alles noch so privat ist, wie Sie meinen, kann ohne nähere Angaben nicht geprüft werden. Immerhin haben Sie nach Ihren Angaben Ware zum Zwecke des Weiterverkaufes erworben, was schon für ein gewerbliches Handeln sprechen könnte. All das sollte aber nicht im Forum besprochen werden; wenden Sie sich SCHNELLSTENS an einen Kollegen.

All Ihre Käufer, wenn es gefälschte Ware ist, werden Sie natürlich entschädigen müssen. Bei gefälschter Ware haben Sie sich dann auch gegenüber DIOR ersatzpflichtig gemacht, ohne dass es auf die fehlerhafte Behandlung durch den Zoll ankommt. Dazu gehören auch die angeforderten Auskünfte; wobei allerdings - ich unterstelle das Einverständnis - Ihre Schwester als Verantwortliche anzusehen sein wird, wenn diese Ihr Handeln gebilligt hat.

Der Gegenstandswert erscheint mit zu hoch; auch hier wird es auf die Gesamtumstände ankommen, so dass die individuelle Beratung hier unabdingbar ist.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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