Abmahnung wg. Filesharing erhalten RA Schutt und Waetke
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern bekam ich Post (nicht per Einschreiben!) vom RA Schutt, Waetke aus Karlsruhe. Darin befindlich: Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Mir wird zur Last gelegt, Anfang des Jahres einen Film in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.
Der dort angegebene Film sagt mir nichts, die Nutzung einer Tauschbörse hingegen kann ich nicht verneinen.
Im weiteren gehts mir nicht um das Finden irgenwelcher Ausreden (...war ich nicht, ..."Loch" im W-Lan) und der Gleichen, sondern vielmehr darum, wie ich mit der Abmahnung umgehe, d.h. meine Frage lautet:
Ignorieren oder zahlen... ?
In Internetforen liest man von Massenabmahnungen dieser Kanzlei.
Dort unterhalten sich die Beiteiligten darüber, ähnliche Abmahnungen erhalten zu haben und wie sie planen in dieser Sache weiter vorzugehen.
Für mich stellt sich nun die Frage: Was mache ich??
a) Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen?
b) Unterlassungserklärung unterschreiben und NICHT zahlen?
c) Zahlen und keine Unterlassungserklärung unterschreiben?
d) NICHTS machen?
Manche Diskussionsteilnehmer sprechen davon, dass sie schon vor Monaten Post von o.g. Kanzlei bekommen und diese einfach ignoriert hätten. Dann wäre ein zweites Anschreiben gekommen mit nachdrücklicheren Drohungen und höheren Kostenforderungen?
Angeblich wäre dann "Ruhe" gewesen und seit einem 1/2 Jahr haben die Beschuldigten dann nichts mehr gehört...
Die Kostenforderung an mich lautet übrigens über rund 880 EUR, die sich aus 680 EUR Anwaltskosten und Gebühren und 200 EUR Schadensersatzanspruch zusammen setzen.
Nun bin ich hin und her gerissen: Soll ich zahlen (in der Hoffnung dass die Sache damit aus der Welt ist) oder "es darauf ankommen lassen" und NICHTS unternehmen.
-Was könnte mir passieren wenn ich nichts unternehme? Ist es realistisch das die Kanzlei hier zivilrechtlich "Ernst macht" oder geht es hier nur um Einschüchterung und "Geldmacherei" ?
Warum sendet die Kanzlei einen solch hart gefassten Brief dann nicht per Einschreiben? Ich kann so doch immer noch behaupten, dass ich den Brief nie erhalten habe.
Droht mir hier ein Verfahren der Staatsanwaltschaft? Ich denke nicht, denn sonst hätte ich von denen doch zuerst gehört; entweder per Post oder mit einem Durchsuchungsbefehl. Befasst haben muss die SA sich ja schon damit, denn sonst wäre der RA nicht am meine Anschrift gelangt...
-Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung unterschreibe?
Das ist doch wie ein Schuldanerkenntnis zu sehen, oder?
Wäre dann, wenn ich dies unterschreibe und zahle "Ruhe" oder kommt dann irgendwann eine Nachforderung, bzw. hat dies weitreichendere Konsequenzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Abmahnung wg. Filesharing erhalten









