Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Stadtplandienst.de
04.05.2010 09:12 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Antwort empfehlen Sie bei einer späten Annahme meines Vergleichsvorschlags zu einer Abmahnung, die ich vor zwei Jahren erhielt? Inwiefern sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden?
Hier der Fall:
Im Juli 2008 erhielt ich eine Abmahnung, weil ich auf einer Vereinswebseite unzulässigerweise Kartenmaterial der Euro-Cities AG veröffentlicht habe. Die Kosten beliefen sich auf 450 € Schadensersatz und 290 € Anwaltsgebühren (Gegenstandswert 5500 €). Ich habe damals sofort die entsprechende Grafik entfernt. Als Antwort schlug ich einen Vergleich auf Basis einer geringeren Kartenauflösung vor. Daraufhin erhielt ich keine weitere Antwort.
Ende letzter Woche erhielt ich ein Schreiben einer anderen Anwaltskanzlei, die mit diesem Fall von der Euro-Cities AG beauftragt wurde. Sie fordern mich zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung und zum Zahlen eines Vergleichsbetrags von 333 € auf, ohne diesen Betrag aufzuschlüsseln.
Hier der Text der Unterlassungserklärung:
Hiermit verpflichtet sich ..., es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in jedem Fall von der Euro-Cities AG festzusetzen und ggf. vom Landgericht Berlin zu überprüfen ist, zu unterlassen, den nachfolgend dargestellten Kartenausschnitt:
(ein Screenshot vom Mai 2008 ist abgedruckt)
künftig ohne einen mit der Euro-Cities AG geschlossenen Lizenzvertrag weder in digitalisierter noch in gedruckter Form zum Zwecke der Eigennutzung oder Nutzung durch Dritte aus dem Internet herunterzuladen/herunterladen zu lassen und entgeltlich und/oder unentgeltlich zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.
In dem jetzigen Schreiben findet sich kein Hinweis auf irgendwelche Paragraphen - wie ist das einzuordnen? Welche Reaktion schlagen Sie vor? Ist die Unterlassungserklärung rechtmäßig und sollte ich sie unterschreiben? Inwiefern sollte sie modifiziert werden? Ist das in Ordnung, wenn in der Unterlassungserklärung das betreffende Bild vorkommt?
Ich freue mich auf eine baldige Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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