Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
05.04.2009 14:09 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
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Guten Tag,
im Jahre 2007 habe ich aus Spaß eine Internetseite mit einem lustigen Namen registriert und dort einen Online-T-Shirt-Shop (über Spreadshirt) eröffnet. Die T-Shirts drehen sich alle um den Namen dieser Seite.
Nun habe ich eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletztung erhalten, denn eine Firma, die sich darauf spezialisiert hat, T-Shirts mit lustigen Sprüchen zu vertreiben, hat diesen Namen im Jahre 2008 als Marke eintragen lassen. Sie fordern nun die Herausgabe der Domain, eine Unterlassungserklärung und die Übernahme ihrer Anwaltskosten in Höhe von ca. 1600 Euro.
Ich habe nichts dagegen, die Domain und den Namen herzugeben, ich benötige die Internetseite nicht, sie wirft für mich kein Geld ab. Auch die Unterlassungserklärung ist geschenkt. Ich finde es aber unverschämt, mit einer so hohen Geldforderung den Erstkontakt herzustellen. Die Firma hätte ja auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben können, dann hätte das ohne Anwalt geregelt werden können.
Am Rande: Es mag sein, dass die gegnerische Partei hier im Recht ist, aber ethisch finde ich das eine Riesen-Sauerei!
Frage 1:
Gibt es eine rechtliche Handhabe, die Anwaltskosten des Abmahners zu umgehen (insbesondere unter der Voraussetzung, dass ich den Namen nachweislich schon lange vor seiner Eintragung als Marke genutzt habe)?
Frage 2:
Selbst wenn es eine rechtliche Handhabe gibt, ist ein Vorgehen gegen die Forderung sinnvoll, wenn man berücksichtigt, dass ich nicht über eine Rechtschutzversicherung verfüge und die eigenen Anwaltskosten schnell eine ähnliche Höhe erreichen könnten?
Frage 3:
Abgesehen von der Eintragung des Namens als Marke meinerseits, wie hätte ich denn dieses Problem verhindern können? Muss man etwa bei jedem ungeschützten Phantasienamen permanent das Markenregister überprüfen um so eine Forderung zu verhindern?
Vielen Dank im Voraus.
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