Abmahnung wegen Hotlinking und Verstoß gegen das UrhG
Hallo ich habe heute am 20.9.2008 ein Einwurf-Einschreiben vom 18.9.2008 (Ausstellungsdatum) erhalten, welches eine Abmahnung wegen Hotlinking und Verstoß gegen das UrhG enthielt.
Ich habe als privater Verkäufer ein PC-Spiel bei eBay eingestellt.
Auszug Einschreiben:...Zur Gestaltung des Angebots haben Sie Bestandteile des Quelltextes unverändert von meiner Homepage....kopiert. Da Sie hierfür weder meine Zustimmung eingeholt, noch die Quelle offen gelegt haben, verstößt diese Vorgehensweise gleich unter mehreren Gesichtspunkten gegen gesetzliche Vorschriften. Durch die Verlinkung auf meine Homepage entsteht u.a. erhöhter Zugriff auf meine Internetseiten (Stichwort:"Traffik-Klau"). Dies stellt einen rechtswidrigen Eingriff in meinen nach § 823 I BGB geschützten, eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und hat entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zur Folge. Von meiner Homepage wurden von mir gefertigte und bearbeitete Bilder (unter anderem auch ein exklusiv für mein Gesamtlayout hergestelltes und von mir in Auftrag gegebenes Alterskennzeichen als GIF Bild) und eine von mir gefertigte Textbeschreibung (siehe Struktur und Aufbau) des Verkaufsgegenstandes übernommen.........Um Ihnen und auch mir weitere Kosten und unannehmlichkeiten zu ersparen, bin ich bereit, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten, sofern Sie mir die beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung spätestens bis zum 28.9.2008 unterzeichnet hereingeben und binnen gleicher Frist den darin bezeichneten Verpflichtungen nachkommen.
ACHTUNG jetzt kommt es: Ich weise vorsorglich schon einmal darauf hin, dass mir im Moment noch mindestens ein weiteres Angebot bekannt ist, welches zu Beweiszwecken gesichert wurde, in dem Sie ebenfalls mein GIF Bild verwenden. Ich bin jedoch bereit, dieses Angebot nicht weiter zu ahnden, sofern die vorgegebenen Bedingungen fristgerecht erledigt werden.
DABEI HANDELT ES SICH UM EIN UND DIESELBE AUKTION!!! Ich habe das Spiel zum ersten mal am 3.9. - 13.9.2008 10 Tage eingestellt und da es nach Auktionsende nicht verkauft wurde, habe ich das gleiche Spiel vom 13.9. - 18.9.2008 wieder bei eBay eingestellt!!! Das Schreiben beruft sich auf die 2. Auktionseinstellung die bereits 10 Tage lief als Sie von eBay wegen Verstoß gegen Urheberrecht und urheberrechtsverletzende Angebotsbeschreibung entfernt wurde. Warum hat sich der Betroffene nicht schon bei der ersten Auktionseinstellung gemeldet, wenn er die Artikelnummer kennt? Warum läßt er auch das zweite und wiedereingestellte Angebot 10 Tage laufen bis er sich an eBay wendet?
Weiterer Auszug:...Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich die Sache andernfalls meinem Rechtsanwalt übergeben und diesen beauftragen, meine Ansprüche unverzüglich-ggf. auch gerichtlich-geltend zu machen, was mit ganz erheblichen Kosten für Sie verbunden wäre.
Html Kopien, sowie Screenshots Ihrer Verkaufsangebote und der Quelltexte wurden zu Beweiszwecken ausreichend gesichert. Des Weiteren wurde eBay über den Rechtsvertoß informiert. eBay hat eines der beiden Angebote aufgrund der von mir gemeldeten Rechtsverletzungen bereits von der Plattform entfernt. Eine entsprechende e-Mail betreffs der Entfernung des Angebotes haben Sie von eBay erhalten. Das verbleibende Angebot wurde zu weiteren Beweiszwecken noch nicht gelöscht und ist nach wie vor online einsehbar. Dieses Angebot wird gelöscht, sobald Sie Ihren Teil erfüllt haben. Anlagen: Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung / Screenshots Ihres Angebots / Auszüge aus dem Quelltext Ihres Angebots
Ich habe das Spiel nur einmal eingestellt und nach erfolglosem Auktionsende wiedereingestellt. Er beruft sich auf die 1. Auktion die vom 3.9. - 13.9.2008 bei eBay lief und schon längst vorbei ist.
Nun soll ich bis zum 28.9.2008 die beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden und 200 € Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung und Verlinkung bezahlen.
Mir ist nun bewußt, dass ich unwissentlich und ohne jegliche böse Absicht einen Fehler gemacht habe, aber wie bekannt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!! An alle Verkäufer bei eBay: KOPIERT KEINE BILDER VON IRGENDWELCHEN INTERNETSEITEN!!!! Dann könnt ihr solchen Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehen.
1. Bin ich dazu verpflichtet die 200 € zu zahlen bzw. sind diese angemessen?
2. Es wird sich auf 2 Auktionen berufen, obwohl es ein und dieselbe Auktion ist, weil ich das Spiel nach erfolglosem Auktionsende vom 3.9.-13.9. anschließend vom 13.9.-18.9.2008 wiedereingestellt habe. Kann ich für eine bereits beendete und erfolglose Auktion doppelt bestraft werden?
(Warum hat sich der Betroffene nicht schon bei der ersten Auktion gemeldet, wenn Ihm diese bekannt war oder ist er nachträglich an die Daten über eBay rangekommen?)
3. Wie verhalte ich mich nun richtig?
4. Sollte ich das Schreiben noch einmal von einem Anwalt überprüfen lassen?
Ich entschuldige mich für diesen langen Text, aber ich möchte wirklich sicher gehen alles richtig zu machen, zumal ich wirklich nicht viel Geld verdiene und mir hohe Kosten nicht leisten kann. VIELEN DANK
-- Einsatz geändert am 20.09.2008 21:30:27
Eingrenzung vom Fragesteller
20.09.2008 | 17:54









