Abmahnung wegen "Diffamierung"
19.12.2010 18:05 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns im Betrieb geht es derzeit sehr unkollegial zu wegen dem Kampf um Stellen etc. Ich gehöre zu den Leuten, die man loshaben will, allerdings fehlt die rechtliche Grundlage.
Jetzt habe ich einem Kollegen (in Kopie an andere Kollegen und meinen Vorgesetzten) , der hier als Wortführer auftritt, eine e-mail geschrieben, in der ich ihm "unredliches", "rechtswidriges" und "schädliches" Verhalten bzw. "Wildwestmethoden" vorgeworfen habe.
Prompt habe ich eine Abmahnung wegen Diffamierung erhalten.
Ich kann in diesen Begriffen eine Diffamierung nicht finden - selbst wenn ich die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht abschließend nachweisen kann (kann ich ohne die Aussage von Kollegen vermutlich nur in zwei Punkten, in denen er mir bewusst Informationen vorenthalten hat, um mir zu schaden) .
Ich bitte um juristische Stellungnahme.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 77 weitere Antworten zum Thema:
Abmahnung
Abmahnung









