Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 68 weitere Antworten zum Thema Abmahnung.
Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben. Während der gesamten Dauer der AU habe ich immer wieder e-mails an die Kollegen geschrieben, in denen eine Signatur mit meiner Funktionsbezeichnung in der Firma enthalten war, um fachliche Fragen zu beantworten etc.
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mich nach der Arbeitsunfähigkeit versetzen will - er weiß, dass mir die Versetzung eigentlich nicht recht ist und befürchtet da Probleme. Deshalb hat er mich aufgefordert, die Signatur mit meiner bisherigen Funktion nicht mehr zu verwenden und als ich dies versehentlich noch einmal gemacht habe (das ist auf meinem Dienst-Laptop bisher so eingestellt gewesen, dass sie automatisch eingefügt wurde), hat er mir eine Abmahnung zugeschickt.
Unabhängig davon, ob ein solches Versehen eine Abmahnung rechtfertigt, stellt sich mir die Frage, ob eine Abmahnung während der AU überhaupt möglich ist ? Eigentlich ruhen doch in dieser Zeit meine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht ?
Antwort geschrieben am 18.11.2010 16:38:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt begründen:
Während der AU ruht Ihre Pflicht zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung, nicht jedoch grundsätzlich alle vertraglichen Pflichten, vgl. § 616 BGB.
Weitere Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen weiter und ruhen auch nicht, so dass Sie auch während der AU dagegen verstoßen können.
Würden Sie beispielsweise während der AU Betriebsgeheimnisse verraten, bestände sicherlich ein Unterlassungsanspruch.
Die Ihnen untersagte Verwendung einer bestimmten Signatur kann auch eine solche Vertragsverletzung darstellen, so dass sie auch während der AU abgemahnt werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
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