Abmahnung erhalten - Formfehler?
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Guten Tag,
ich habe heute eine Abmahnung erhalten und mich danach in Internet auf die Suche nach Tipps begeben. Ich habe des öfteren gelesen, dass eine Abmahnung unwirksam ist, wenn diese Formfehler enthält. Leider habe ich keine Seite gefunden, welche detailierter auf die Formfehler eingeht und mitteilt, was die Formfehler sind. Bzw. was zwingend in einer Abmahnung enthalten sein muss, damit diese formell korrekt ist.
So habe ich unter anderem auch gelesen, dass ich als Abgemahnter namendlich im Schreiben genannt sein muss. Leider finde ich außer der Briefkopfadresse, im Betreff und der Internetadresse im Schreiben selbst keinen Bezug zu mir. Oder wird da etwas anderes gemeint?
Können Sie mir nähere Informationen mitteilen, wo ich Angaben zur korrekten Form nachzulesen finde. Am schönsten wäre es natürlich, wenn das kostenlos oder zumindest recht günstig wäre. Im Schreiben selbst findet sich kein Wort über "Abmahnung" oder eine Kostennote. Eine Kostennote steht einzig in der Unterlassungserklärung.
Anbei lege ich einmal das Anschreiben dar, vielleicht wird ja sofort etwas gefunden.
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XXX-Abmahner / XXXX Abgemahnter - "Indizierte Software"
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Firma XXX, diese vertreten durch die Geschäftsführer XXX, Straße, Ort.
Sie bewerben auf Ihrer HP http://www.....de das Spiel XXX in der PS II Version und bieten dieses zum Verkauf an, obwohl dieses SPiel seit dem 31-03-06 in der Liste der jugendgefährdeten Medien aufgenommen wurde. Das Angebot verstößt gegen § 15 Nr. 6 JuSchG, wonach es untersagt ist, derartige Titel öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, anzukündigen oder zu bewerben. Sie verstoßen damit gegen die §§ 15 JuSchG, 3, 4, UWG.
Wie geben Ihnen Gelegenheit, diesen Gesetzesverstoß außergerichtlich beizulegen und fordern Sie auf, die in der Anlage beigefügte Unterlassungeserklärung bis
Dienstag, den 18-04-2006, 12 Uhr, eingehend,
unterzeichnet abzugeben. Eine Fristverlängerung kommt der Eilbedürftigkeit der wettbewerbrechtlichen Auseinandersetzungen nicht in Betracht, so daß wir unserer Mandantschaft bei fruchtlosem Vertreichen der Frist die unverzügliche Einleitung gerichtilicher Schritte empfehlen werden.
Wie weisen Sie darauf hin, daß Sie verpflichtet sind, auf die seitens unserer Mandantin im Fall der gerichtlichen Durchsetzng ihrer Ansprüche ggfs. zu verauslagernden Gerichtskosten Zinsen gem. § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB seit dem Zeitpunkt ihrer Einzahlung bis zur Beantragung der Kostenfestsetzung nach Maßbage der Kostenquote zu zahlen.
Die Wiederholungsgefahr kann nur durch die Angabe einer strafbewehrten Unterlassungeserklärung ausgefäumt werden. Beachten Sie darüber hinaus die ggfs. weitergehend verfolgten Ansprüche.
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung haben Sie auch die durch unsere Inanspruchnahme enstandenen Kosten u.a. aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift, RA Name
Anlage
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Was mir noch weiter Kopfzerbrechen bereitet ist einfach die Tatsache, dass ich nicht selbst Anbieter des Produktes war, sondern auf meiner Website nur die Produktdaten eines Dritten präsentiert habe. Da ist natürlich auch die Frage, wie kann man soetwas für die Zukunft vermeiden? Die Firma, in dessen Auftrag das gegeben wurde, ist sehr bekannt und hat mit dem Produkt selbst eigentlich wenig zu tun. Ich habe das Gefühl, das dient einfach nur zur Einschüchterung. Kann man dagegen noch was machen?
Streitwert laut der Unterlassungserklärung sind 37.500,00 Euro. Eine morbide Summe.
Das Produkt und die Produkte des Anbieters bei mir, sind erst einmal entfernt worden. Das beanstandete Produkt wurde ja nicht einmal verkauft. Selbst der Anwalt als auch der GF der Abmahnenden Firma waren nicht erreichbar, als ich Sie telefonisch sprechen wollte.
Weiterhin habe ich herausgefunden, dass die Anwaltskanzlei sehr bekannt im Umgang mit Abmahnungen ist. Nun habe ich natürlich etwas Angst, einmal in deren "Verteiler" zu sein und nun regelmäßig mit sowas bombardiert zu werden.
Vielen Dank für die Hilfe








