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Abmahnung erhalten, Streitwert 50000,-


29.01.2009 16:56 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute auf dem Postweg eine Abmahnung erhalten. Wie sollte ich angesichts der Abmahnung am besten reagieren da nach meiner Ansicht die Abmahnung ungerechtfertigt ist.

Ich befinde mich außerdem zz. im Ausland bis zum 10.2

Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Eine Kopie der Abmahnung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.*****


Ich bedanke mich schonmals im vorraus
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 134 weitere Antworten zum Thema:
Abmahnung erhalten
29.01.2009 | 17:40

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Sofern Sie Grafiken und das Layout des Abmahners übernommen haben, ohne dafür eine Genehmigung zu haben, wird die Abmahnung begründet sein. Denn dann hätten Sie die Rechte des Urhebers an seinen Werken verletzt.

Ohne nähere Angaben lässt sich aber leider nicht feststellen, ob hier Gründe vorliegen, die der Abmahnung entgegenstehen könnten.

Ich empfehle Ihnen daher, umgehend Rücksprache mit einem Anwalt zu halten - gerne auch mit mir. Denn ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes lässt sich keine verbindliche Beurteilung abgeben.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, empfehle ich Ihnen die Unterlassungserklärung abzugeben, allerdings die Kostentragungsklausel der Höhe nach nicht zu akzeptieren - darüber sollte dann mit der Gegenseite verhandelt werden, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
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Nachfrage vom Fragesteller 29.01.2009 | 17:46

Man kann die makierten Grafiken von der Website des Entwicklers als sogenanntes Fansite-Kit frei downloaden.

Ein Anruf bei der Kanzlei hat ergeben das die oben verlinkte Abmahnung wegen irgendeinem Fehler ungültig ist und schon eine neue verschickt wurde - ist das so rechtens?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 29.01.2009 | 23:54

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Möglicherweise wurden die verwendete Dateien falsch bezeichnet - formal weist die Abmahnung jedenfalls keine erkennbaren Fehler auf.

Wenn es sich um frei zum Download angegebene Grafiken handelt, die auch gewerblich genutzt werden dürfen, benötigten Sie die Genehmigung des Urhebers für die Verwendung der Grafiken natürlich nicht.

Das müsste aber im Einzelfall konkret geprüft werden.

Ich empfehle Ihnen daher weiterhin einen Anwalt mit der konkreten Prüfung zu betrauen, ob der Ihnen vorgeworfene Rechtsverstoß tatsächlich begangen wurde.

Im Rahmen dieser Erstberatung ist dies nicht möglich, zumal auch der Link zu der Abmahnung mittlerweile aus Datenschutzgründen entfernt wurde, da er persönliche Daten enthielt, die hier für jeden einsehbar waren.

Ich schlage vor, dass Sie mich morgen einfach einmal unmittelbar kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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