Abmahnung Verpflichtungserklärung ändern
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe eine Abmahnung wegen falscher Widerrufsbelehrung Widerrufspflicht 14 Tage bekommen.
Nun habe ich mich entschlossen aus Kostengründen die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, möchte sie aber abändern.
1.Kann ich die neue Version so abgeben, ohne eine einstweilige Verfügung zu riskieren, und wäre noch etwas zu verbessern?
Anwaltsschreiben (Auszug):
Ich weise darauf hin, dass nur die Abgabe der vorstehenden Erklärung die Widerholungsgefahr für den meiner Mandantin zustehenden Unterlassungsanspruch und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte ausgeräumt werden kann.
2.Wenn ein Mitbewerber mehrere Abmahnungen wegen der selben Rechtslage abgibt, kann er dann trotzdem immer wieder einen Rechtsanwalt beauftragen, oder können dann die hohen Kosten vom Abgemahnten abgelehnt werden.
Außerdem hat der Abmahnende mit der Zeit den Gegenstandswert von 15.000 € auf 25.000 € erhöht mit der selben Rechtslage.
Alte Version:
In Sachen
...............
verpflichte ich mich,
........................
gegenüber
.................
a) es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € zu unterlassen, Verbraucher im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, wenn unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung nicht klar und verständlich über das Widerspruchsrecht informiert wird, sondern insbesondere darauf hingewiesen wird, dass die Frist zwei Wochen beträgt.
b) der .........die durch Einschaltung des Rechtsanwalts .... enstanden Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswert von 25.000,00 in Höhe einer 1,3 Rechtsanwaltsgebühr zuzüglich Auslagen zu erstatten.
den......... Unterschrift
überarbeitete Version:
Hiermit verpflichte ich mich,
....................................
gegenüber
.............................................,
1.
- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, in der Sache gleichwohl rechtsverbindlich -
es zu unterlassen, als Unternehmer in gewerblichen Umfang handelnd
a)
künftig auf der Verkaufsplattform eBay Verbraucher zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung , bei der ich die Widerrufsfrist von 2 Wochen verwende.
2.
a)
für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 EUR (zweitausendfünfhundert) an die Fa.................. zu zahlen.
b)
Gerichtsstand ist München
Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.
3.
Die Abgabe dieser Erklärung erfolgt unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen das heißt auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens.
........ Unterschrift
Ich finde es schade, das so gehandelt wird.
Kleine Unternehmer werden so aus dem Markt gedrängt.
Vielen Dank für eine ausführliche Beantwortung.
Abmahnung









