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Frage geschrieben am 05.04.2011 14:14:52

Abmahnung GBR wegen Markenverletzung

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 859
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 116 weitere Antworten zum Thema Abmahnung.
Guten Tag


ich möchte gerne wissen ob man 3 mal wegen der gleichen Sache abgemahnt werden kann. Das heißt


Die GBR hat eine Abmahnung von 3200,- Euro bekommen
und jeder der 2 Gesellschafter über 1300,-Euro


ist sowas rechtens das man für einen Fehler 3 abmahnungen bekommt?

auch wurde in der abmahung nicht gesagt wo oder wann was verkauft worden ist das angeblich gefälscht sei.

Es steht nur " wir wurden darauf aufmerksam"
reicht dies schon für eine Abmahnung??


bitte um Hilfe

danke
kuntz


Antwort geschrieben am 05.04.2011 14:29:20
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich ist es korrekt, dass sowohl die GbR als juristische Person als auch die vertretungsberechtigten Gesellschafter separat abgemahnt werden.

Inhaltlich sollten Sie aber nachhaken, weswegen abgemahnt wird.

Eine pauschale Zahlungsaufforderung a la " wir wurden darauf aufmerksam" kann hier keinen Zahlungsanspruch begründen.

Dann handelt es sich bei solch einem Schreiben auch noch nicht um eine offizielle Abmahnung.

Weisen Sie die Forderung zurück und bezahlen Sie nicht. Erst wenn eine richtige anwaltliche Abmahnung kommt, muss reagiert werden. Dann kann es sich empfehlen, selbst einen Anwalt zu beauftragen, der sich der Sache annimmt.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.04.2011 14:35:55

Danke für die schnelle Antwort


das schreiben ist von einem Anwalt aus Frankfurt
mit der Überschrift

Fristgebundene Abmahnung

und es ist eine Unterlassungserklärung mit beigefügt, die unterschrieben werden soll.

es ist keine kostennote mit beigefügt.

wie sollen wir uns verhalten?

muss der Anwalt oder die Firma mir nachweisen das ich sowas verkauft habe?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.04.2011 14:39:05

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Dann handelt es sich ja doch um eine Abmahnung.

Hier kann man den Vorwurf ggf. aus der Unterlassungserklärung entnehmen.

Am besten ist, Sie legen einem Anwalt das Schreiben zur Prüfung vor.

Gern können Sie sich dabei an mich halten und mir zur kurzfristigen Prüfung die Unterlagen zusenden.

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Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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