Abmahnung Fareds Urheberrechtsverletzung Filesharing "Anders/Fahrenkrog-Gigolo"
27.09.2011 20:55 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
vor wenigen Tagen haben wir eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH über 450,00 € für den Download und das Anbieten des Musiktitels „Gigolo" von Anders/Fahrenkrog über eine Internet-Tauschbörse erhalten.
Unser volljähriger Sohn hat ohne unser Wissen diesen Musiktitel Anfang Juli über die Internet-Tauschbörse „The Pirate Bay" heruntergeladen. Die Abmahnung ist an uns als Inhaber des Internetanschlusses gerichtet.
In der Abmahnung ist uns eine Frist bis zum 04.10.2011 gesetzt, die geforderten 450,00 € „zur Abgeltung der auf Grund dieser Angelegenheit entstandenen Kosten" zu zahlen. Im Gegenzug zur Zahlung und Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird diese Angelegenheit in der Abmahnung als zivilrechtlich erledigt erklärt. Der Betrag von 450,00 € wird als Vergleichsangebot angesehen, um eine außergerichtliche Beilegung zu erreichen.
Wir haben bereits vor einigen Wochen eine ähnliche Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft über 450,00 € für den Download und das Anbieten eines anderen Musiktitels erhalten. Diese Abmahnung haben wir fristgerecht bezahlt und auch die Unterlassungserklärung wie gefordert abgegeben.
Wir würden nun gerne wissen:
1. Ob und in welcher Form wir uns innerhalb der Frist bei der Fareds melden müssen. Sollten wir die 450,00 € bezahlen?
2. Hilft eine modifizierte Unterlassungserklärung anstatt der vorgefertigten Unterlassungserklärung? Wie genau sollte diese aussehen?
3. Inwiefern wir als Eltern beschuldigt werden können, wenn unser Sohn ohne unser Wissen Musik downloaded.
4. Welche Konsequenzen und Nachteile die erste, bereits bezahlte Abmahnung und Unterlassungserklärung generell hat ? Inwiefern wirkt sie sich auch auf diesen zweiten Fall aus?
5. Sind noch weitere Abmahnungen zu erwarten? Wir haben uns durch das Anerkennen der ersten Abmahnung ja quasi schon als schuldig zu erkennen gegeben.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 120 weitere Antworten zum Thema:
Abmahnung Urheberrechtsverletzung Filesharing
Abmahnung Urheberrechtsverletzung Filesharing









