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Frage geschrieben am 30.06.2010 11:45:38

Abmahnung Ebay

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1629
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich betreibe nebenberuflich einen Shop bei eBay und habe jetzt eine Abmahnung erhalten. In meinem Shop biete ich neben Textilien auch einige Schmuckstücke an und die Abmahnung kam vom Anwalt einer Frau die auch mit Schmuckstücken handelt. Meine Widerrufsbelehrung war nicht aktualisiert.
Dummerweise habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben an den Anwalt geschickt und 200 Euro bezahlt, da ich an diesem Tag in den Urlaub gefahren bin und mir mit hohen Gerichtskosten gedroht wurde ( der Anwalt gab mir 4 Tage Zeit ).
Kann ich meinen Shop wieder eröffnen und ist es jetzt besser, keinen Schmuck mehr anzubieten ? Oder kann ich die Geschichte einfach abhaken. Sollte ich nachträglich evt. eine Gegenanklage erheben ? Die Widerrufsbelehrung wurde ja erst am 11.06. geändert und ich hatte die Abmahnung bereits am 19.06. im Briefkasten. Hat man da nicht ein paar Tage Zeit ? Was würde es kosten meinen Shop anwaltlich überprüfen zu lassen, damit so etwas nicht wieder passiert ?


Antwort geschrieben am 30.06.2010 13:02:13
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für Ihre Frage.

Leider haben Sie die Unterlassungserklärung bereits unterschrieben. Besser wäre gewesen, Sie hätten die Berechtigung zuvor prüfen lassen.

Bevor Sie Ihren Shop wieder öffnen, sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass die Widerrufsbelehrung nun korrekt ist.
Natürlich ist es auch zweckmäßig, den Shop anwaltlich auf Wettbewerbsverstöße etc. überprüfen zu lassen. Die jeweiligen Kosten können Sie in der Regel kostenlos bei den Anwälten erfragen.

Es ist grundsätzlich nicht geboten, dass Sie nun keinen Schmuck mehr anbieten. Wichtig ist, dass insgesamt keine Wettbewerbsverstöße in Ihrem Shop zu finden sind. Dass Sie eine Wettbewerberin aus der Schmuckbranche und nicht aus der Textilbranche abgemahnt hat, dürfte eher Zufall sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen..

Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.


Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt


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