Abmahnung DVD ebay -> mod.UE -> Klage
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt AWR Anwaltskanzlei Aljoscha Winkelmann Rechtsanwalt Winkelmann
Guten Tag,
im Juli 2011 habe ich aufgrund von Wohnungsaufloesung eine DVD von Pink Floyd bei eBay versteigern wollen.
Das Angebot wurde seitens eBay beendet, da es sich bei einem oder mehrerer Titel lt. einer Kanzlei um einen Bootleg handelt, der nicht zum Verkauf authorisiert war.
Ebenfalls im Jul.'11 erhielt ich eine Abmahnung seitens der Kanzlei mit Aufforderung, eine umfassende UE abzugeben, die DVD auszuhaendigen, Auskunft zu geben und die Abmahngebuehr i.H.v. ca. 651EUR zu entrichten.
Nach Recherche im Internet habe ich eine modifiz.UE abgegeben, die DVD ausgehaendigt, Auskunft gegeben, die Zahlung jedoch verweigert.
Ich erhielt eine Empfangsbestaetigung.
Ein automatisierter Mahnbescheid seitens des Gerichts - wie im Internet haeufig beschrieben - wurde nicht zugestellt.
Ich habe im August 2011 meinen Wohnsitz nach Australien verlegt. Eine Postweiterleitung findet lediglich zu meinen Eltern statt.
Die Adressaenderung habe ich weder der Kanzlei noch dem Gericht mitgeteilt.
Anfang Mai 2012 erhielt ich (unter der Adresse meiner Eltern) ein Anschreiben des Amtsgerichts Hamburgs mit der Mitteilung, dass seitens der Kanzlei Klage erhoben wurde. Inhalt/Antraege:
- Zahlung von 651EUR + 5%
- Erlass eines Versaeumnisurteil sofern keine Verteidigungsabsicht innerh.v.2 Wochen angezeigt wird
- Erlass eines Anerkenntnisurteil bei Anerkennung.
Gerichtsstand ist Hamburg (Wahlrecht des Klaegers aufgr. Paragraphen 32 and 35).
Paragraph 97a Abs.2 UrhG (Deckelung auf 100EUR) findet lt. Auffassung der Kanzlei keine Anwendung, da es sich nicht um einen unerhebliche Rechtsverletzung handeln soll.
Da
- ich die DVD zuvor in einem Geschaeft erworben habe (Australien),
- die DVD ausserdem u.a. bei Amazon bestellbar war (z.Zt. nicht), sie derzeit noch bei anderen Anbietern bestellbar ist
sehe ich mich Recht, da ich meine Pruefungspflicht vor dem Verkauf nachgekommen bin.
Auf keinen Fall handelt es sich um eine erhebliche Rechtsverletzung, da ich den Artikel nur einmalig eingestellt habe.
Fest steht, dass ich meine Verteidigungsabsicht erklaeren muss, da sonst hohe Kosten auf mich zukommen.
Meine Fragen:
1. Wie sollte ich ihrer Ansicht nach reagieren unter Beruecksichtigung, dass ich in D keinen Wohnsitz mehr habe? Hat der Hinweis auf Adressaenderung Auswirkung auf Prozessrisiko oder die gesetzten Fristen?
2. Muss ich / Kann ich bei Abgabe der Verteidigungsabsicht sofort Beweise liefern?
3. Kann die Absicht per Fax abgegeben werden?
4. Beginnt die 2-Wochen-Frist mit foermlicher Zustellung bei meinen Eltern am 7.5. oder 3 Tage nach Versand am 2.5.?
Danke fuer Ihre konkreten Antworten im Voraus.
Bitte nehmen Sie die Beantwortung nur an, wenn Sie Erfahrungen mit dem Thema Abmahnungen dieser Art haben.









