Ablöse Nachmieterin
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Ich sollte für meine Wohnung eine Nachmieterin suchen, damit ich früher aus meinem Mietvertrag aussteigen kann. Dies habe ich getan. Dazu wollte ich von der Nachmieterin 2.500 Euro Ablöse für Küche, Miele Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Kellerschrank, Spiegelschrank im Bad, Mikrowelle und ich hatte damals Laminat in der gesamten Wohnung auf meine Kosten verlegen lassen - auch hierfür war die Ablöse. Ich wollte 2.000 Euro vor Abschluss des Mietvertrages und 500 Euro nachträglich überwiesen bekommen. Die Dame hat am Vormittag die Wohnung gesehen, hat mir 1 Stunde später zugesagt und wollte unbedingt von ihrer Seite aus noch am selben Tag den Mietvertrag unterschreiben. Dies haben wir so umgesetzt. Sie brachte die vereinbarten 2.000 Euro wie vereinbart mit zur Mietvertragsunterzeichnung und hat mir am selben Abend noch die 500 Euro Restbetrag überwiesen.
Sie hatte die Wohnung somit am Vormmittag und nochmals am Abend rundum gesehen. Auf die mir bewussten Mängel habe ich sie hingewiesen und sie hat mir das Geld gegeben. Es besteht keine Quittung für die 2.000 Euro Bargeld, nur der Kontoauszug über die 500 Euro "Restbetrag Ablöse" besteht.
Es sind nun 2 Tage vergangen und sie war mit Fachleuten in der Wohnung. Diese haben die Ablöse für viel zu hoch eingeschätzt. Die Küche wäre verrostet und mit alten Schränken, der Kühlschrank hätte Risse (hatte sie aber vor Ort gesehen und noch gemeint, sie hätte noch einen und würde diesen einfach austauschen) - und Sie will nun, dass ich meine alte Küche abhole und auch der Boden habe Schrammen und starke Gebrauchsspuren, Flecken, ... Auch den Boden in der Küche müsse Sie rausmachen wegen Schimmel und auch deshalb braucht sie die Küche nun nicht mehr. Sie will ihr Geld zurück, aber weiterhin das Mietverhältnis erhalten lassen. Obwohl der Deal war, der, der mir die Ablöse zahlt, bekommt die Wohnung - sonst hätte ich einen anderen Mieter genommen.
Geht das so? Kann sie das Geld zurück verlangen? Sie hatte die Sachen doch morgens und abends gesehen und mir das Geld bereits gegeben und war somit mit dem Kaufgeschäft einverstanden - sie sah ja auch, dass das keine Neuen Gegenstände sind.
Zudem ist in der Wohnung erheblicher Schimmel aufgetreten und die Heizkörper funktionierten teils nicht. Das wusste ich aber vorher nicht, da die Wohnung bereits 5 - 6 Wochen leer steht und von dem Schimmel nichts zu sehen war. Das meinte sie regle sie aber mit dem Vermieter.
Selbst wenn sie nun wegen des Schimmels vom Mietvertrag zurücktreten würde, was ich aber nicht glaube, da die Wohnung bei ihren Eltern um die Ecke ist, muss ich ihr dann die Ablöse zurück geben? Aber auch das hat doch nichts mit unserem Kaufgeschäft zu tun, oder? Sie hat die Wohnung doch gesehen und da war nichts zu erkennen!?
Bitte bitte beantworten Sie mir die 2 Fragen so schnell wie möglich, da ich sonst nicht ruhig schlafen kann.
Vielen Dank und liebe Grüße
Daniela
Ablöse









