Ablehnung eines Besuchervisums (Türkei)
| 28.03.2012 20:39 |
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Nichte hat in Ankara ein Touristen-/Schengenvisum beantragt. Dieser Antrag ist mit folgender begründung auf einem Ankreuzbogen abgelehnt worden:
1. Die eingereichten unterlagen sind nicht glaubwürdig.
2. Eine Rückkehr in das Heimatland kann nicht glaubhaft garantiert werden.
zu Punkt 1
ich habe von hier aus eine Einladung geschickt die vom Landeseinwohneramt ausgestellt wurde. Zusätzlich habe ich eine private Krankenversicherung für meine Nichte abgeschlossen und die Versicherungspolice auch hingeschickt. Hinzu kommen die Unterlagen bzw. ihr Pass die für das erteielen des Visums benötigt werden. Diese wurden beim persönlichen erscheinen nicht beanstandet.
zu Punkt 2
Wie kann man die Rückkehr garantieren, denn Flugtickets können nicht vorher gekauft werden da ja das Visum nicht genehmigt ist.
Nun meine Frage
wir möchten eine Remonstration einlegen
Sollte ein Awalt die Remonstartion auflegen?
wenn ja, machen Sie so etwas auch und die Kosten hätte ich gerne gewusst.
Kann die Remonstration per Post eingereicht werden oder muss es von dem Antragsteller persönlich bei der Auslandsvertretung eingereicht werden?









