Ablehnung der Strafzurückstellung nach §35 BtmG
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe ein ernsthaftes Problem. Februar 2008 hatte ich Verhandlung vor dem Amtsgericht in München wegen Handeltreibens mit BtmG ( Xtc Tabletten )! Daraufhin wurde ich verurteilt und bekam ein Jahr ohne Bewährung. Dies war einj Bewährungsverstoß in einer einschlägigen 5 jährigen Bewährung. Das Landgericht Amberg teilte mir das die Bewährung widerrufen werde und man mit Aufgrund der Betäubungsmittelabhängigkeit zum § 35 rät. Mein "toller" Anwalt ist aber der Meinung gewesen wir gehen erst in Berufung. Im Urteilsspruch des Amtsgerichtes München wurde zwar festgestellt das ich zu den Tatzeitpunkt selbst unter BtmG stand, aber der Verkauf der Tabletten wohl nicht für die Eingenfinanzierung machte. Es wurde gar nicht darauf eingegangen. Ich nehme seit 1995 Drogen unter anderem Crystal. Von Sept 2004 bis Januar 2006 war ich auf Therapie. Danach schaffte ich es ein halbes Jahr. Dann wurde ich wieder Rückfällig. April 2007 war damit erst mal Schluß, da ich a: riesen Angst wegen der neuen Verhandlung und b: mir mein Bewährungshelfer erklärt hat das bei einer postitiven UK das Gefängniss wartet. Irgendwie habe ich geschafft fast sauber zu bleiben. Nun habe ich dies auch vor Gericht so gesagt. Mittlerweile mache ich eine ambulante Therpaie habe einen Arbeitsplatz eine Wohnung eine Freundin und lebe Drogenfrei. Die Berufung haben wir zurückgezogen und das Landgericht München erklärte sich erstmal einverstanden mit dem Antrag auf §35 BtmG. Es hat ewig gedauert dann kam auf einmal ein Brief Strafantritt. Ich voller Panik meine Anwalt angerufen und diese entschuldigte sich. 3 Wochen später neue Brief Strafantritt. Noch mal beantragt mit Kostenzusage Therpaieplan und Stellungsnahme meiner Therapeutin. Warten... nichts dan der Brief vom Amtsgericht wegen nicht Einreichung von Unterlagen wird § 35 abgelehnt. ICh zu meinen ehemaligen Bewährungshelfer und dieser hat es dann persönlich der Frau Z. gebracht. Dann teilte mir meine Therapeutin mit das es gut aussehe denn Frau Z. habe angerufen und gesagt es sieht gut aus. Am Samstag kam ein Brief von einem anderem Staatsanwalt aus München Herr K. und dieser teilte mir mit das er nach Sicht der Unterlagen feststellen muss das ich nicht bewiesen die Taten wegen einer Abhängigkeit begangen habe und er davon ausgeht das ich zum jetzigen Zeitpunkt wohl auch nicht mehr Abhängig bin. Zwar wurde mir Blut damals abgenommen und darin waren geringe Mengen von BtmG enthalten dies sei aber nicht witer zu berücksichtigen. Langer Text ich weiß....
Nun habe ich folgende Fragen: was kann ich jetz noch tun?? Habe ich noch Chancen? Soll ich meinen Anwalt wechseln??`Selbst Staansanwältin Z. sagte das mein Anwalt wohl etwas faul sei. Wenn ja gibt es einen guten Anwalt in München? Es ist eine riesen Belastung für meine Freundin und mich. Ich habe mittlerweile eine guten Job, kämpfe jeden Tag, habe von einem Resofond einen Kredit bekommen und konnte meine hohen Schulden so bezahlen. Warum sieht das keiner ????
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen
BtmG









