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Frage geschrieben am 27.12.2011 03:08:36

Ablehnung der PKV für unser Baby mit Down Syndrom

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 875
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 77 weitere Antworten zum Thema PKV.
Hallo,
wir haben im September 2011 Nachwuchs bekommen, wie bereits oben steht hat unser Baby das Down Syndrom. Ich als Vater und meine zwei weitere Kinder sind bei der Central privatversichert.Die Mama ist GKV bei der AOK.
Da wir erst nach der Geburt erfuhren, dass unser Baby das Down Syndrom hat waren wir ersteinamal mit der Situation überfordert.Bei der Anmeldung im Krankenhaus wurde ich gefragt wo ich versichert bin,also ging ich davon aus,dass das Krankenhaus automatisch das Kind bei der Central meldet.
Als nach fast 3 Monate nochimmer keine Versichertenkarte für den kleinen kam rief ich dort an und erfuhr die Schocknachricht. Die Frist von 2 Monaten war abgelaufen und die bei der Central nehmen das Kind nicht an. Da ich mehr als 50.000 € im Jahr verdiene nehemen Sie es auch bei der GKV nicht an.
Wir haben alle Arzt und Krankenhausrechnungen aufbewahrt und sind davon ausgegange diese bald bei der PKV einzureichen. Aber das ist das kleinere Problem im Moment, so wie es aussieht ist unser Sohn nicht krankenversichert.
Er ist soweit gesund und hatte auch schon die U3, nun sitzen wir auf unseren Kosten scheinbar und keiner fühlt sich zustänig. Wir bitte um Hilfe.
Liebe Grüße


Antwort geschrieben am 27.12.2011 09:30:59
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

In der privaten Krankenversicherung werden Kinder nicht automatisch mitversichert. In diesem Fall ist leider eine Anmeldung des Kindes durch Sie als privat versicherter Elternteil notwendig. Für die PKV besteht ein sog. Kontrahierungszwang, das bedeutet, dass das Kind ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufzunehmen ist und zwar rückwirkend ab Geburt, wenn Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt bei der PKV angemeldet wird.

Diese Frist haben Sie leider versäumt, so dass der Versicherer aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes leider eine Versicherung ablehnen kann bzw. nur gegen Risikozuschläge anbieten kann.

Aufgrund Ablauf dieser Frist können Sie die Versicherung nunmehr nicht mehr zwingen Ihr Kind aufzunehmen.

Dennoch besteht für Ihr Kind Versicherungspflicht. Da es schwierig werden wird einen privaten Versicherer zu finden, der zu angemessenen Versicherungsprämien Ihr Kind versichern wird, rate ich Ihnen an, bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Ehefrau eine freiwillige Krankenversicherung für Ihr Kind zu begründen. Die AOK ist verpflichtet Ihr Kind im Rahmen einer freiwilligen Versicherung aufzunehmen.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Tobias Rösemeier
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