Ablehnung Teilzeit in Elternzeit
| 07.01.2011 16:00 |
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| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Eingereicht ist diese für 2 Jahre von März 2010 bis März 2012 mit dem Hinweis, dass ich nach Ablauf des ersten Jahres in TZ (ohne eine Stundenanzahl zu nennen) wieder anfangen möchte. Ich habe auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich davon abhängig bin wie ich einen Kitaplatz bekomme. Eine Ersatzbesetzung meiner Stelle wurde nicht vorgenommen. Es wurde umstrukturiert, so dass eine Person meinen Arbeitsbereich zusätzlich überblickt. Nun hatte ich Anfang Dezember 2010 das Gespräch mit der Personalabteilung, der ich ankündigte im August 2011 auf 15-20 Stunden wieder einsteigen zu wollen und dann ab März 2012 nach der Elternzeit 30 Stunden arbeiten werde. Grundsätzlich sind mir die 30 Stunden nach der Elternzeit mündlich zugesagt worden, jedoch hat man die 15-20 Stunden ab August 2011 abgelehnt, obwohl die Person, welche meinen Arbeitsbereich mitverantwortet mehrmals in der Vergangenheit - auch vor Zeugen - geäußert hat, wie froh man wäre, wenn ich endlich wieder zurückkomme - egal wie wenige Stunden - Hauptsache ich würde Arbeit abnehmen. Es wurde nun von derselben Person geäußert, dass man nun gerne eine Ersatzkraft von März 2010 bis März 2011 einstellen wolle (also erst nachdem ein Jahr meiner Elternzeit bereits vergangen ist), da man festgestellt hätte, dass es doch zu viel Arbeit für die mitverantwortende Person ist. Von der Ersatzeinstellung würde abgesehen werden, wenn ich nach Vorschlag des AG
1. ab März 2011 direkt 30 Stunden TZ in der Elternzeit arbeiten kommen würde oder
2. im März 2011 20 Stunden Teilzeit in der Elternzeit und dann ab August 2011 30 Stunden Teilzeit in der Elternzeit kommen würde
Nun meine Fragen:
1) Wie aussichtsreich ist ein Bestehen meinerseits auf die 15-20 Stunden Teilzeitarbeit in der Elternzeit ab August 2011 unter den vorbenannten Voraussetzungen?
2) Kann der Arbeitgeber die Ablehnung der 15-20 Stunden ab August 2011 mit der notwendigen Ersatzeinstellung nach Ablauf des 1. Jahres meiner Elternzeit begründen?
3)
Welches Vorgehen würden Sie mir empfehlen?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
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