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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte folgende Frage stellen.
Am 01.01.2005 wurde ich als Beamter auf Probe eingestellt. Nach Ablauf der regelm. Probezeit (30.06.2007) wurde festgestellt, dass ich aufgrund Übergewichtes nicht in ein Lebenszeitverhältnis übernommen werden kann. Man hat daher die Porbezeit um 2 Jahre bis 30.06.2009 verlängert. In dem Nachtrag zum Dienstvertrag wurde dieses Ende (30.06.2009) festgehalten. Meine Frage ist jetzt, welchen Status habe ich, wenn bis 30.06. 24:00 Uhr keine Mitteilung von seiten meines Arbeitgebers ergeht. Eigentlich läuft meine "Probezeit" damit ja am 30.06.2009 24:00 Uhr aus. Liege ich damit richtig? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 30.06.2009 17:11:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
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