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Frage geschrieben am 30.06.2009 16:17:02

Ablauf Probezeit Beamter auf Probe

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11860
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte folgende Frage stellen.

Am 01.01.2005 wurde ich als Beamter auf Probe eingestellt. Nach Ablauf der regelm. Probezeit (30.06.2007) wurde festgestellt, dass ich aufgrund Übergewichtes nicht in ein Lebenszeitverhältnis übernommen werden kann. Man hat daher die Porbezeit um 2 Jahre bis 30.06.2009 verlängert. In dem Nachtrag zum Dienstvertrag wurde dieses Ende (30.06.2009) festgehalten. Meine Frage ist jetzt, welchen Status habe ich, wenn bis 30.06. 24:00 Uhr keine Mitteilung von seiten meines Arbeitgebers ergeht. Eigentlich läuft meine "Probezeit" damit ja am 30.06.2009 24:00 Uhr aus. Liege ich damit richtig? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 30.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.06.2009 17:11:52
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
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Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe bei der Beantwortung der Frage zunächst davon aus, dass Sie Bundesbeamter sind. Sollte dies ni............

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Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ablauf Probezeit Beamter auf Probe | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2009-06-30
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