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Frage geschrieben am 31.08.2010 13:38:43

Abgeschlossenen Vertrag kündigen?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1454
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 275 weitere Antworten zum Thema Vertrag.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor ca. 10 Tagen einen Vertrag abgeschlossen für eine Jobvermittlung als Model für eine Werbekampagne. Ich selber bin auf das Angebot einer bestimmten Vermittlungsfirma über das Internet zugegangen, habe aber den Vertrag Schriftlich ausgefüllt, gescannt und der Firma per E-mail zugeschickt. Der Sitz der Firma ist in der Schweiz. Auf dem Vertrag selbst waren keine AGB's angegeben, man wurde aber darauf hingewiesen, dass man sie auf der Firmenwebseite durchlesen soll. Die AGB's besagten dass man gebrauch eines Widerufrechtes innerhalb von 48h machen kann und dass nach diesem Zeitpunkt die volle, im Vertrag vereinbarte Summe von 190,-Euro überwiesen werden muss. Diese Summe beinhaltet die Vermittlungsgebühr an den Kunden (der die Werbekampagne machen möchte) sowie die Aufnahme in die Datenbank der Vermittlungsfirma mit der ich den Vertag abschliessen wolllte. Betont wurde auch, dass es sich um eine Vermittlungsfirma handelt und keine Modelagentur. Mittlerweile bin ich mir garnicht mehr sicher wie seriös das ganze ist, und würde doch ganz gerne den Vertrag kündigen. Ist das möglich und wenn ja, wie?
Danke schon mal vorab und freundliche Grüße


Antwort geschrieben am 31.08.2010 15:05:44
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Vorliegend kommt nur eine ordentliche Kündigung in Betracht, da allein der Umstand dass Sie Bedenken hinsichtlich der Seriösität des Anbieters haben, keinen ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.

Die ordentliche Kündigung richtet sich nach dem Vertragstypus bzw. der Regelungen hierzu und dürfte sich vorliegend aus den AGB ergeben. Sie sollten diese durchschauen um die Frist zu identifizieren.

Jedenfalls sollten Sie per Einschreiben mittels Rückschein eine Kündigung des Vertrages zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" erklären und um Empfangsbestätigung bitten.

Um die Zahlung eines Honorares werden Sie aufgrund des geschlossenen Vertrages nicht herumkommen.


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