Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 33 weitere Antworten zum Thema Auto.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit über 4 Wochen steht auf dem Parkplatz der mit dem Haus vermietet ist ein Abgemeldetes Auto, das jedoch NICHT meinen Mietern gehört.
Wir haben unseren Mietern gesagt, dass das Auto weg muss.
Nichts ist passiert.
Vor über 2 Wochen habe ich dann einen jungen Mann am Auto gesehen, der darin rumgebastelt hat.
Ich habe ich Ihn angesprochen und gesagt, dass bis heute Abend das Auto weg zu sein hat.
Er meinte, dass meine Mieter Ihm das genehmigt hätten. Ich habe Ihm gesagt, dass ich die Eigentümerin sei und mich hätte man nicht um Erlaubnis gefragt und somit muss er es weg stellen.
Wir waren 2 Wochen im Urlaub. Als wir am Freitag wieder gekommen sind stand das Fahrzeug „ums Eck" rumgeschoben, das kein Parkplatz ist aber zu meinem Grundstück gehört.
Wir haben unsere Mieterin am Wochenende noch einmal darauf angesprochen, dass die das klären soll, dass das Auto weg kommt. Sie meinte, sie hätte seine Mutter noch nicht gesehen.
Heute Morgen war ich dann bei dem jungen Mann seiner Mutter, die schräg gegenüber wohnt.
Ich habe geklingelt, jedoch konnte ich nur über die Sprechanlage mein Anliegen mitteilen.
Ich habe Ihr erklärt, dass ich Ihren Sohn vor über 2 Wochen aufgefordert habe das Auto weg zu stellen.
Und wenn das Auto bis morgen Abend nicht weg ist abgeschleppt wird.
Sie meinte nur, Ihr Sohn wohnt nicht mehr hier.
Ich habe Sie dann gebeten es Ihrem Sohn auszurichten, sie sagte Sie hat keinen Kontakt zu Ihm und außerdem würden Sie ja dafür zahlen und hat aufgelegt
(Gut, das wäre ja wieder Mietrecht, nicht genehmigte Untervermietung, wenn der tatsächlich Geld dafür zahlt. Das ist wäre dann wieder ein anderer Fall).
Ver……. lassen will ich mich eigentlich nicht.
Frage, kann ich das Fahrzeug auf dem jungen Mann seine Kosten abschleppen lassen, sprich das Abschleppunternehmen rück das Fahrzeug erst raus, nachdem der gezahlt hat?
Oder muss ich vorher die Polizei kommen lassen bzw. anzeigen?
Auf was müsste ich mich dann bei der Anzeige berufen?
Ich will auf keinen Fall das abschleppen bezahlen, sonst müsste ich das Geld ja wahrscheinlich wieder einklagen.
Da ich weder weiß wo der wohnt noch wie der heißt wird das ja schwierig.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 26.07.2010 14:43:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Schilderung wie folgt beantworten:
Sofern das Fahrzeug auf Ihrem Grundstück abgestellt wurde und es sich nicht auf eine Mieterparkplatz befindet, für welchen Sie Miete einnehmen, können Sie das Fahrzeug entfernen lassen.
Ob der Abschleppunternehmen sich darauf einlässt, den Eigentümer des Fahrzeugs in Anspruch zu nehmen und nicht Sie als seine Auftraggeberin, ist allerdings zweifelhaft und letztlich von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängig. Einen Rechtsanspruch auf zunächst kostenloses Abschleppen haben Sie selbstverständlich nicht. Sprechen sie also mit ein oder mehreren Abschleppunternehmern und klären sie, ob diese bereit sind, das Fahrzeug zunächst auf eigenes Kostenrisiko abzuschleppen und den Halter auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser es abholen will.
Da es sich um eine rein zivilrechtliche Problematik handelt, ist eine polizeiliche Anzeige nicht zielfördernd. Sie sollten aber dann mit dem Abschleppunternehmer ein Protokoll fertigen und zuvor einige Fotos von dem rechtswidrig abgestellten Fahrzeug machen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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