Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 168 weitere Antworten zum Thema Abfindung.
Guten Tag,
derzeit bekomme ich Elterngeld. Noch bis Oktober 2010. Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Zusaetzlich wuerde mein bestehendes Zeitkonto ausbezahlt werden.
Meine Fragen:
1) wenn ich waehrend dem Elterngelbezug eine Abfindung bekomme, wuerde dann das Elterngeld reduziert werden?
2) wenn ich waehrend dem Elterngeldbezug mein Zeitkonto ausbezahlt bekomme, wuerde dann das Elterngeld reduziert werden?
3) wenn Abfindung und Zeitkonto nach dem Elterngeldbezug (also ab November 2010) bezahlt werden wuerden, dann duerfte es auf das Elterngeld keinen Einfluss haben, richtig?
Danke im Voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Gruessen.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.01.2010 14:21:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
Bewertungen: 34
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
1) wenn ich waehrend dem Elterngelbezug eine Abfindung bekomme, wuerde dann das Elterngeld reduziert werden?
Das Elterngeld würde dann der Höhe nach wegfallen. Elterngeld wird als Ersatzleistung gezahlt, wenn man während der Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen kann.
Es muss also ein Arbeitsverhältnis bestehen. Fällt dieses nun aufgrund des Aufhebungsvertrages weg, würde auch der Elterngeldanspruch der Höhe nach wegfallen.
Hier könnte dann nur noch Elterngeld in Höhe des Mindestsatzes von 300 € bezogen werden.
Wenn es möglich ist, sollte der Aufhebungsvertrag also erst nach dem Ende der Elternzeit bzw. nach dem Ende des Elterngeldbezuges geschlossen werden und nicht während dieser Zeit.
Dies kann man zwar machen, stellt sich hier aber sehr nachteilig dar.
2) wenn ich waehrend dem Elterngeldbezug mein Zeitkonto ausbezahlt bekomme, wuerde dann das Elterngeld reduziert werden?
Diese zusätzliche Einnahme würde das Elterngeld reduzieren, da sämtliche zusätzliche Einnahmen den Elterngeldanspruch reduzieren.
Hier würde die Auszahlung des Zeitkontos also als Einkommen angesehen werden und das Elterngeld entsprechend gekürzt werden.
3) wenn Abfindung und Zeitkonto nach dem Elterngeldbezug (also ab November 2010) bezahlt werden wuerden, dann duerfte es auf das Elterngeld keinen Einfluss haben, richtig?
Das ist richtig. Wenn die Abfindung erst nach dem Elterngeldbezug vereinbart und ausbezahlt wird und auch das Zeitkonto erst dann ausbezahlt wird, dann hat das keinen weiteren Einfluss auf das Elterngeld.
Sie können hier aber nicht die Abfindung während des Elterngeldes vereinbaren und die Auszahlung nach hinten verschieben. Das ist nicht möglich und würde dennoch zu einer Reduzierung des Elterngeldes führen.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.
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