Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340074
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.01.2011 18:10:12

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1177
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1441 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Am 29.November 2010 habe ich eine betriebsbedingte Kündigung ausgehändigt bekommen. Gerne würde ich von der Firma eine Abfindung bekommen bin mir aber nicht sicher ob ich noch in der Reaktionszeit für eine Klage durch einen Rechtsanwalt liege. Kann man noch nach fast 8 Wochen diesen Schritt wagen? Das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungszeit zum 31.03.2011 beendet.

Als Vertriebs- und Marketingleiter mit 4.5 Jahren Beschäftigungsdauer (wird zum 31.03.2011 sein) und einem durchschnittlichen Jahresverdienst im unteren sechsstelligen Bereich könnte sicherlich eine interessante Abfindung herauskommen. Mit wie viel Geld kann ich nach 4.5 Jahren Beschäftigungsdauer grob rechnen? Gibt es eine Regel die €xxx Abfindung pro Jahr darstellt? Wenn ja wie lautet die Zahl.

Danke für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 26.01.2011 18:29:41
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage längst abgelaufen ist. Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Kündigung haben Sie am 29.11.2010 erhalten, sodass die drei Wochen Frist am 20.12.2010 ablief. Gegen die Kündigung können Sie somit leider nicht mehr vorgehen. Insofern haben Sie leider auch nicht mehr die Möglichkeit, eventuell eine Abfindung, die ca. ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr betragen würde, vor Gericht zu erreichen. Im Übrigen würde Ihnen eine Abfindung nur dann zustehen, wenn die Kündigung rechtswidrig wäre, d.h. wenn tatsächlich keine betriebsbedingten Gründe vorliegen würden und die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt wäre.

Ich bedaure, Ihnen keine positive Nachricht übermitteln zu können und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

90
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340074
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97728
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Abfindung   betriebsbedingter   Kündigung