Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340074
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.03.2011 09:49:20

Abfindung bei Kündigung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1239
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1441 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein jetziger Arbeitgeber ist eine ehemalige Tochterfirma meines vorherigen Arbeitgebers. Nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit wechselte ich zum Tochterunternehmen. Meine Tätigkeit hat sich dabei nicht geändert. Zwischen Mutter- und Tochterfirma bestehen heute keine Verbindungen mehr. Leider habe ich versäumt, die Betriebszugehörigkeit zum ehemaligen Mutterunternehmen anrechnen zu lassen.

Meine Frage nun:

Als ehemaliger Angestellter im Mutterunternehmen war ich schon damals nach außen im Namen für die Tochtergesellschaft tätig. Obwohl damals im Tochterunternehmen noch nicht direkt angestellt, besaß ich z.B. eine zweite Visitenkarte, welche mich quasi als Angestellter auswies.

Kann ich unter diesem Aspekt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Anrechnung der vorhergehenden Beschäftigungszeit im Mutterunternehmen geltend machen?

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 03.03.2011 10:09:24
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,


bei der Frage der Beschäftigungsdauer sind die Zeiten bei der Mutterfirma nch Ihrer Sachverhaltsdarstellung zu berücksichtigen.


Hier besteht der geforderte enge sachliche Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen, so dass auch die Beschäftigungszeiten in der Mutterfirma bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen sind.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Abfindung bei Kündigung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-03
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Vielen Dank!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

90
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340074
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97728
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Abfindung   Kündigung