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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein jetziger Arbeitgeber ist eine ehemalige Tochterfirma meines vorherigen Arbeitgebers. Nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit wechselte ich zum Tochterunternehmen. Meine Tätigkeit hat sich dabei nicht geändert. Zwischen Mutter- und Tochterfirma bestehen heute keine Verbindungen mehr. Leider habe ich versäumt, die Betriebszugehörigkeit zum ehemaligen Mutterunternehmen anrechnen zu lassen.
Meine Frage nun:
Als ehemaliger Angestellter im Mutterunternehmen war ich schon damals nach außen im Namen für die Tochtergesellschaft tätig. Obwohl damals im Tochterunternehmen noch nicht direkt angestellt, besaß ich z.B. eine zweite Visitenkarte, welche mich quasi als Angestellter auswies.
Kann ich unter diesem Aspekt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Anrechnung der vorhergehenden Beschäftigungszeit im Mutterunternehmen geltend machen?
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 03.03.2011 10:09:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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bei der Frage der Beschäftigungsdauer sind die Zeiten bei der Mutterfirma nch Ihrer Sachverhaltsdarstellung zu berücksichtigen.
Hier besteht der geforderte enge sachliche Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen, so dass auch die Beschäftigungszeiten in der Mutterfirma bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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