Frage geschrieben am 07.07.2010 18:23:58
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Abfindung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 833Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Frage 1:
wenn ich selbst kündige, aber keinen anderen Job habe - wieviel von meiner Netto-Abfindung muss ich dem Arbeitsamt abgeben? Ich weiss, dass ich sowieso eine 3-monatige Sperre bekomme.
Frage 2:
wenn ich selbst kündige und nahtlos im Anschluss einen neuen Job habe, diesen aber nach 1 oder 3 oder 5 Monaten in der Probezeit verliere - wieviel von meiner Abfindung von meinem jetzigen Job muss ich dem Arbeitsamt abgeben?
Danke für die Antwort.
Antwort geschrieben am 07.07.2010 18:39:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach § 143 a SGB III würde der Anspruch auf das ALG nur ruhen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen erfolgt ist.
Frage 1:
wenn ich selbst kündige, aber keinen anderen Job habe - wieviel von meiner Netto-Abfindung muss ich dem Arbeitsamt abgeben? Ich weiss, dass ich sowieso eine 3-monatige Sperre bekomme.
Eine Anrechnung der Abfindung gibt es in der Form nicht. Hier käme nur eine Sperrzeit in Betracht. In diesen 3 Monaten müssten Sie dann die Abfindung anzapfen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Eine darüber hinaus gehende Anrechnung der Abfindung erfolgt nicht.
Frage 2:
wenn ich selbst kündige und nahtlos im Anschluss einen neuen Job habe, diesen aber nach 1 oder 3 oder 5 Monaten in der Probezeit verliere - wieviel von meiner Abfindung von meinem jetzigen Job muss ich dem Arbeitsamt abgeben?
Auch dann wird es keine solche Anrechnung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.07.2010 19:26:22
Danke für die Antwort. Meine Personalabteilung hat mir für den Fall der Kündigung um 31.12.2010 ohne neuen Job einen "Abzug" durch die Arbeitsagentur von 25% (= ca.25.000€ !!!) ausgerechnet. An der Kündigungsfrist kann das ja nicht liegen, oder doch?
Danke für die Antwort. Meine Personalabteilung hat mir für den Fall der Kündigung um 31.12.2010 ohne neuen Job einen "Abzug" durch die Arbeitsagentur von 25% (= ca.25.000€ !!!) ausgerechnet. An der Kündigungsfrist kann das ja nicht liegen, oder doch?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.07.2010 20:14:16
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn die Kündigung durch Sie erfolgt, wird es keine Kürzung um die 3 Monate geben. Bei einer fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperrzeit.
Ich kann der Ansicht der Personalabteilung nicht folgen.
Aber erkundigen Sie sich doch am Besten bei der Agentur für Arbeit um ganz sicher zu gehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn die Kündigung durch Sie erfolgt, wird es keine Kürzung um die 3 Monate geben. Bei einer fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperrzeit.
Ich kann der Ansicht der Personalabteilung nicht folgen.
Aber erkundigen Sie sich doch am Besten bei der Agentur für Arbeit um ganz sicher zu gehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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