Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Abfindung
Frage geschrieben am 07.07.2010 18:23:58

Abfindung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 833
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Meine Firma wird in den nächsten Jahren u.a. meine Abteilung schließen. Wer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Unternehmen freiwillig verlässt bekommt eine respektable Abfindung - was bei mir einen Betrag von netto 100.000€ nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit ausmacht (ab 2011 gibt es nur noch die gesetzliche Abfindung) .

Frage 1:
wenn ich selbst kündige, aber keinen anderen Job habe - wieviel von meiner Netto-Abfindung muss ich dem Arbeitsamt abgeben? Ich weiss, dass ich sowieso eine 3-monatige Sperre bekomme.

Frage 2:
wenn ich selbst kündige und nahtlos im Anschluss einen neuen Job habe, diesen aber nach 1 oder 3 oder 5 Monaten in der Probezeit verliere - wieviel von meiner Abfindung von meinem jetzigen Job muss ich dem Arbeitsamt abgeben?

Danke für die Antwort.


Antwort geschrieben am 07.07.2010 18:39:30
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach § 143 a SGB III würde der Anspruch auf das ALG nur ruhen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen erfolgt ist.

Frage 1:
wenn ich selbst kündige, aber keinen anderen Job habe - wieviel von meiner Netto-Abfindung muss ich dem Arbeitsamt abgeben? Ich weiss, dass ich sowieso eine 3-monatige Sperre bekomme.

Eine Anrechnung der Abfindung gibt es in der Form nicht. Hier käme nur eine Sperrzeit in Betracht. In diesen 3 Monaten müssten Sie dann die Abfindung anzapfen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Eine darüber hinaus gehende Anrechnung der Abfindung erfolgt nicht.


Frage 2:
wenn ich selbst kündige und nahtlos im Anschluss einen neuen Job habe, diesen aber nach 1 oder 3 oder 5 Monaten in der Probezeit verliere - wieviel von meiner Abfindung von meinem jetzigen Job muss ich dem Arbeitsamt abgeben?

Auch dann wird es keine solche Anrechnung geben.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.07.2010 19:26:22

Danke für die Antwort. Meine Personalabteilung hat mir für den Fall der Kündigung um 31.12.2010 ohne neuen Job einen "Abzug" durch die Arbeitsagentur von 25% (= ca.25.000€ !!!) ausgerechnet. An der Kündigungsfrist kann das ja nicht liegen, oder doch?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.07.2010 20:14:16

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Wenn die Kündigung durch Sie erfolgt, wird es keine Kürzung um die 3 Monate geben. Bei einer fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperrzeit.

Ich kann der Ansicht der Personalabteilung nicht folgen.

Aber erkundigen Sie sich doch am Besten bei der Agentur für Arbeit um ganz sicher zu gehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Abfindung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-09
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

95
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Abfindung