Für mich sollte heute morgen eine Busreise zur Kur in die Tschecheslowakai um 8 Uhr vom Omnibusbahnhof abgehen. Um 7 Uhr 40 war ich vor Ort. Als Abfahrort war Haltestelle Nr. 7 auf der digitalen Anzeigetafel angegeben.
Diese Haltestelle hatte ich die ganze Zeit gut im Blick. Es wurde 8 Uhr. Der Bus wurde weder per Lautsprecher bekannt gegeben, noch wurde etwas an der Anzeigetafel abegeändert. Denn nach meiner Nachfrage am Informationsschlter um 8 Uhr 02 hieß es: der Bus wäre um 8 Uhr abgefahren!!!! Aber von Haltestelle 19 !!!! Dies wurde nie auf der Anzeigetafel geändert.
Mein Bus war weg, die Kur ist "ins Wasser" gefallen, viel Ärger und Unverständnis, das viele bereits gezahlte Geld ist weg. Wie komme ich an mein gesamten gezahlten Reisebetrag heran?????
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Diese Antwort ist vom 7.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.02.2008 22:46:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 350
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Sofern Sie nachweisen können, dass die Faschinformation vorgelegen hat, haben sie einen Schadenersatzanspruch gegen den Busunternehmer.
Ggf. besteht auch ein Pauschalreisevertrag (kann nach Ihren Angaben nicht beurteilt werden), so dass Ansprüche gegen der Veranstalter gegeben sein könnten.
Wenden Sie sich zur Abklärung an einen Kollegen vor Ort, der Ihre Ansprüche genau prüft und ggf. durchsetzt.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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