Abänderungsklage bzgl. nachehelichem Unterhalt
| 04.07.2007 10:13 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Hallo,
ich beabsichtige den Weg der Abänderungsklage bezüglich des Betreuungsunterhalts.
Seit 02/2002 zahle ich für 2 Kinder mittlerweile 9 und 10 Jahre 494.- Euro unterhalt. Zuzüglich 260.- Euro Unterhalt an meine ExFrau. Dies wurde in einem Vergleich vor dem FG festgehalten.
Meine Ex hat seit 03/2003 eine feste Beziehung, streitet ein eheähliches Verhälniss ab weil Er noch eine eigene Wohnung in 8km Entfernung besitzt. Arbeitsplatz von Ihm nur 300m entfernt zur Wohnung meiner Ex. Desweiteren betreibt sie ein Gewerbe und gibt an das sie nur 400.- Euro verdient. Es ist ein Nagelstudio in einem angemieteten Raum. 2002 wurde Ihr ein Einkommen von 700.- Euro hälftig angerechnet so das wir uns auf 260.- Euro Unterhalt geeinigt haben.
Das der Freund bei ihr lebt und schlaft habe ich eine mehrmonatige chronologische Bilderserie seines Autos vor der Wohnung meiner Frau belegt. Wobei sie jetzt bereits 2 Parkplätze auf den Familiennamen laufen haben.
Besteht Aussicht auf Erfolg den Unterhalt auf 0.- Euro zu kürzen weil sie 1. ein eheähliches Verhältniss pflegt. 2. Das jüngste Kind ab 09/2007 in die 3. Klasse geht und somit eine Erwerbsobligenheit hat, und 3. Sie eigenes Einkommen erziehlt.
Ich habe Ihr bereits 550.- Euro Kindesunterhalt geboten. Wurde aber abgelehnt weil das 200.- Euro Verlust in Ihren Augen bedeuten würde.
Danke für die Beantwortung
Trifft nicht Ihr Problem?
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