Abänderungsklage Kindesunterhalt
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Guten Tag!
Ich bin Vater von zwei Kindern (12) mit einem aktuellen Titel (Urkunde Jugenamt) über 115%. Für die Mutter (Grundschullehrerin, inzwischen Beamtin)besteht eine Beistandschaft beim JA. Wir waren nicht verheiratet. In 05/2009 wurde ich von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt und habe mich anschließend selbstständig gemacht. Aufgrund meiner finanziellen Situation habe ich mich mit der Mutter am 01.09.2010 auf die Zahlung von 100% des Regelunterhaltes zzgl. private Krankenversicherung geeinigt was ich seither auch leiste. Auf eine Abänderungsklage zum Titel habe ich somit verzichten können. In 11/2011 wurden beide Kinder 12 und zahle seit dem 334€ zzgl. 30€ priv. Krankenversicherung pro Kind. Mit Schreiben vom JA in 09/2011 wurde ich aufgefordert, entsprechend der neuen Altersgruppe 115% zu zahlen. Meine fianzielle Situation wurde mit Vorlage der notwendigen Unterlagen in 01/2012 beim JA persönlich vorgetragen. Dabei habe ich aufgezeigt, dass ich aktuell nur 100% bezahlen kann. An der Vereinbarung auf 100% mit der Mutter hat sich ja bisher auch nichts geändert. Zu meinem Vortrag beim JA habe ich ein Schreiben erhalten, dass der JA Mitarbeiter an den 115% festhält und ich mir sozusagen gefälligst einen Job suchen soll, um die 115% zahlen zu können.
Auch wird angeführt, dass die Mutter an den 115% festhält, was Sie mir persönlich nicht bestätigt hat zumal es zwischen der Mutter und mir keine schriftliche Änderung der Vereinbarung bzgl. der 100% gibt. Das JA hat zwar angeboten ich kann bis 06/2012 weiterhin 100% bezahlen müsse aber dann rückwirkenden den "aufgelaufenen Differenzbetrag zu 115% nachbezahlen, was ich eigentlich „rechtsmissbräuchlich" finde. Um eine Abänderungsklage, welche ja mit sehr hohen Kosten für den Unterlegenden verbunden ist, zu vermeiden, habe ich der Mutter auch eine Einkommensüberprüfung bereits nach 12 statt nach 24 Monaten vorgeschlagen.
Folgende Fragen:
1. Wenn die Mutter erneut schriftlich den 100% zustimmt ist dann die Forderung des JA hinfällig?
2. Im Falle einer Abänderungklage, richtet sich die nicht eigentlich gegen die Kinder? Angenommen, im Falle des Unterliegens meiner Kinder müssten die nicht sämtliche Kosten des Rechststreits bezahlen. Ist das so? Wenn ja, muss dann die Mutter bezahlen oder letztendlich doch ich, weil bei den Kinder ja noch nichts zu holen ist?
3. Was ist der Streitwert und wiehoch das RA Honorar?
Bin bemüht, schon der Kinder wegen, einen Rechtstreit zu vermeiden. Das Geld würde ich lieber für gemeinsame Urlaube ausgeben.
Vielen Dank für Ihre Info.
Kindesunterhalt Abänderungsklage









