Frage geschrieben am 18.03.2010 22:55:01
Ab wann muss man nachzahlen?
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1685ich habe mich Feb 2006 selbstständig (hauptberuflich) gemacht.
Wegen einem Missverständnis (ich dachte ich wäre familienversichert) war ich seit dem nicht mehr krankenversichert.
Mein Einkommen lag bis 2009 unter 400 EUR im Monat. Ich bin Nov 1985 geboren. Meine letzte Krankenversicherung war bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ich möchte mich nun freiwillig gesetzlich krankenversichern bei der selben Krankenversicherung.
Seit welchem Jahr muss ich nun die Beiträge nachzahlen April 2007 oder Januar 2009? Oder mit Beginn/Vollendung des 23. Lebensjahres?
Muss ich für die Monate in den ich nicht versichert war den vollen Beitrag zahlen oder nur einen Teil?
Vielen Dank im Voraus
Antwort geschrieben am 19.03.2010 09:35:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt , Tel: 05036 925120, Fax: 05036 925121
Medizinrecht, Medienrecht, Sozialrecht, Internationales Recht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 103
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gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Sie waren zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit 20 Jahre alt. Gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V sind Kinder dann noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Eine Familienversicherung ist darüber hinaus möglich, wenn nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig waren (Nr. 4) und zudem kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreitet. Dies wären 350,00 (2007, 2008) bzw. 360,00 (2009). Da Sie aber nach eigenen Angaben hauptberuflich selbständig waren, und wohl zumindest hin und wieder über die genannten Einkommensgrenzen hinaus verdient haben, waren Sie in der Tat nicht mehr familienversichert. Nun besteht seit April 2007 für die gesetzliche Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Beiträge von da an nachgezahlt werden müssen, wenn keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse für Sie gezahlt wurden. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Betroffener von der Versichrungspflicht nicht in Kenntnis gesetzt worden sind. Eine Rückzahlungsforderung sollte erst ab April 2007 erhoben werden können, da erst ab da eine Versicherungspflicht bestand. Davor konnten und durften Sie auch keine Krankenversicherung haben. Sie werden auch davon ausgehen müssen, dass Sie die vollen Beträge nachzahlen müssen. Auch wenn Sie die Krankenversicherung in dem Zeitraum vielleicht nicht in Anspruch genommen haben, werden sich die Rückzahlungsbeiträge nicht reduzieren. Die Krankenversicherung ist eine Risikoversicherung. Auch können bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen keine Beitragsrückzahlungen beansprucht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts bieten kann und keine umfassende Rechtsberatung ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
K. Winkler
Rechtsanwalt
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