Der Unternehmer ist weiterhin tätig und erzielt auch Einnahmen.
Monatlich werden 1.805 € aus der Masse zum Lebensunterhalt etc. an den Unternehmer ausgezahlt. Diese Zahunge starten ab Juni 2010.
Frage: Ab wann ist der Insolvenzverwalter zur Zahlung dieses Lebesnunterhaltes verpflichtet? Konkret: Muss nicht ab dem 20.5.2010 gezahlt werden? Und falls ja, wäre dann nicht auch für den Monat Mai 2010 noch 1/3 ( entspricht 10 Tagen) aus dem Unterhalt ( 1.805 €, dies entspräche dann 602 €) zu zahlen und zwar unabhängig davon, ob vor dem 20.5.2010 private Entnahmen aus der Einzelfirma getätigt worden sind?
Auf der anderen Seite hat der IV private Kreditkartenzahlungen nach dem 20.5.2010 i.H.v. 233,84 € moniert und den Unternehmer zur Rückzahlung aufgefordert. Es kann doch nicht so oder so gerechbnet werden.
Antwort geschrieben am 23.11.2010 11:34:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 158
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 158
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich gehe zunächst davon aus, dass es bei den Zahlungen des Insolvenzverwalters um Unterhalt aus der Masse gemäß § 100 InsO und nicht um Entgelt für Ihre Mitarbeit geht, worüber die Gläubigerversammlung entschieden hat. Leider konnte ich das auf www.insolvenzbekanntmachungen.de nicht verifizieren, da das Ergebnis der Gläubigerversammlung vom 13.09.2010 offenbar wegen Überlastung des Gerichts noch nicht veröffentlicht ist.
Sie haben nach überwiegender Auffassung der Literatur leider keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen die Masse und können sich glücklich schätzen, dass der Insolvenzverwalter Ihnen monatlich EUR 1.805.00 zahlt. Der BGH hat diese Frage bisher offen gelassen, siehe folgende Entscheidung.
http://lexetius.com/2006,1231
Ich rate Ihnen daher dringend davon ab, sich mit dem Insolvenzverwalter um EUR 600,00 zu streiten, da Ihre Aussichten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgrund des Fehlens belastbarer Rechtsprechung gering sind. Zudem nehme ich an, dass Sie Ihr Unternehmen noch in irgendeiner Form retten möchten und schon aus diesem Grund auf ein gutes Verhältnis zum Insolvenzverwalter angewiesen sind.
Ich habe in meiner Praxis schon Insolvenzverwalter erlebt, die mitarbeitende Schuldner auf Sozialleistungen verwiesen haben.
Verfügungen mittels Kreditkarte nach Insolvenzeröffnung waren ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters leider nicht mehr möglich. Sie müssen diese Beträge daher zurückerstatten.
Ich bedaure, keinen bessern Bescheid geben zu können.
Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
Insolvenzeröffnungsverfahren, ab wann darf ich nicht mehr zahlen
Sind in der Insolvenz entstandene Säumiszuschläge rechtskräftig zu bezahlen.
Insolvenzverwalter will Mieten, aber keinen Abtrag zahlen
Selbstständig, Eröffnung des Insolvenzverfahrens,Was steht mir zum Lebensunterhalt zu
Kann meine Hypothek bei spanischer Bank nicht bezahlen
Sind in der Insolvenz entstandene Säumiszuschläge rechtskräftig zu bezahlen.
Insolvenzverwalter will Mieten, aber keinen Abtrag zahlen
Selbstständig, Eröffnung des Insolvenzverfahrens,Was steht mir zum Lebensunterhalt zu
Kann meine Hypothek bei spanischer Bank nicht bezahlen

