AOK Datenerhebung
18.07.2009 20:44 |
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Da ich Schwerbehindert bin (90%) beziehe ich seit 4 Jahren die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Ich habe jetzt ein Schreiben von der AOK bekommen mit der Aufforderung meine Einkommenvärhältnisse und meine Private Lebensituation offen zu legen (u.a. Anzahl der Kinder,Steuerbescheid). Die AOK weist darauf hin das sich die Gesetzlage geändert hat und ich jetzt bzw. alle die Grundsicherung beziehen einmal im Jahr ihre Einkünfte und ihre Lebenssituation bei der AOK offen zu legen haben. Ich habe nichts im Netz zu der Gesetzänderung etwas gefunden.
Auf Anfrage bei der AOK warum jetzt einmal im Jahr Daten erhoben werden müßen habe ich folgende Information erhalten.
Die Erhebung und Nutzung der Daten beruht auf §§ 206, 220, 240, 284 SGB V (Krankenversicherung) und §§ 50, 57, 94 SGB XI (Pflegeversicherung). Sie dient zur Berechnung der Beiträge. Damit die Kranken- und Pflegeversicherung ihre Aufgaben rechtmäßig erfüllen können (§§ 13 ff SGB I, §§ 11 und 220 ff SGB V) ist Ihre Mitwirkung nach § 60 SGB I erforderlich. Fehlt Ihre Mitwirkung, kann das zu Nachteilen bei den Leistungsansprüchen und der Beitragserhebung führen.
Leider finde ich nicht die Gesetzänderung in den oben angegebenen Paragrafen.
mfg
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