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Frage geschrieben am 25.05.2008 16:12:00

ALTERSTEILZEIT-GESETZ

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2768
Sehr geehrter Rechtsanwalt,

im April des Jahres 2009 erfülle ich die Voraussetzung um ein Arbeitsverhältnis nach dem 'Altersteilzeit-Ges' eingehen zu können.
Mein jetztiger AG'ber bietet diese Möglichkeit nicht an bzw. hat kein Interesse; - es müßte ja ein Arbeitsloser eingestellt werden.

Gibt es eine Rechtsgrundlage (u.a. habe ich einen Behindertenstatus) - die es mir ermöglicht dennoch die Altersteilzeit beanspruchen bzw. umsetzen zu können ?

Wie finde ich AG'ber die sich auf eine Altersteilzeit einlassen ?
Gibt es eine hierauf spezialisierte Beratungsstelle ?
Wie kann ich jetzt schon planen und darauf hinwirken, dass ich in die Altersteilzeit gelange ?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.5.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.05.2008 18:00:46
Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Das Altersteilzeitgesetz sieht keinen Rechtsanspruch vor.

Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer lässt sich nur aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung herleiten ( Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 23.01.2007, 9 AZR 393/06).

Demzufolge sollten Sie in Ihrem Betrieb abklären, ob ein Tarifvertrag, der eine Altersteilzeitregelung vorsieht, besteht oder eine Betriebsvereinbarung.

Wenn Ihr Arbeitgeber Altersteilzeit nicht anbietet, bedeutet das noch lange nicht, dass ein entsprechender Tarifvertrag nicht vorliegt.

Besteht ein tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit, können Sie Ihren Anspruch auf Altersteilzeit einklagen.

Der Arbeitgeber kann nach grundlegenden Urteil des BAG vom 23.01.2007 den Anspruch des Arbeitnehmers auf Bewilligung von Altersteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wobei die üblicherweise mit einem Altersteilzeitarbeitsvertrag verbundenen Aufwendungen des Arbeitgebers noch nicht die Annahme entgegenstehender dringender betrieblicher Gründe rechtfertigen. Gleiches gilt z..B für das betriebliche Interesse, den Anstieg von Personalkosten zugunsten von Investitionen zu begrenzen oder kein Interesse des Arbeitgebers, einen Arbeitslosen einzustellen.

Als Beratungsstelle fungiert für Sie die zuständige Agentur für Arbeit. Dort kann Ihnen auch Auskunft darüber erteilt werden, wer als Arbeitgeber, der sich auf Altersteilzeit einlässt, in Betracht käme. Ebenso wird Ihnen dort der Sachbearbeiter für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehen, was von Ihnen derzeit zu veranlassen ist, um in die Altersteilzeit zu gelangen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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