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Frage geschrieben am 08.11.2010 00:44:26

ALG2: Verpflichtung, sich als pflegender Angehöriger in anderen Städten zu bewerben?

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1285
Hallo, ich beziehe ALG2 und bin pflegender Angehöriger.
Meine 92jährige Großmutter hat die Pflegestufe 1.

Ich erhalte vom Jobcenter Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung für Stellen die teilweise hunderte Kilometer entfernt liegen.

Mir ist bekannt, das bei Pflegestufe 1 ein Vollzeitjob noch zumutbar ist.

Aber ist es zumutbar, die Pflegetätigkeit aufgeben zu müssen und umzuziehen?


Antwort geschrieben am 08.11.2010 01:46:36
Rechtsanwältin Dr. Irmela Nagel
Pfarrer-Weißenfeld-Str. 3, 50374 Erftstadt, Tel: 02235/4679732, Fax: 02235/9543958
Erbrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Sozialrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

§ 10 SGB II, der sich mit der Zumutbarkeit von Arbeit beschäftigt, geht davon aus, dass dem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar ist, formuliert aber auch einige Ausnahmetatbestände.

Dazu gehört in Abs. 1 Ziffer 4, dass „.die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann".

Wenn Sie einige hundert Kilometer entfernt eingesetzt werden oder jeden Tag jeweils zwei bis drei Stunden für Hin- und Rückfahrt bei Vollzeittätigkeit aufbringen müssten, wäre diese Arbeit mit der Pflege Ihrer Großmutter sicherlich nicht mehr vereinbar.

Entscheidend wird es also darauf ankommen, ob die Pflege auf andere Weise sichergestellt werden kann. Das könnte der Fall sein, wenn ein anderer Angehöriger die Versorgung übernehmen kann oder wenn ein Pflegedienst einspringt.

Ob ggfs. eine dieser Möglichkeiten realisierbar wäre, geht aus Ihrer Fragestellung nicht hervor.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit eine erste Orientierung geben konnte. Nutzen Sie bei Unklarheiten bitte die Nachfragefunktion.



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