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Hallo,
folgende
Vater zahlt Kindesunterhalt lt. Unterhaltstitel.
Mutter und Kind beziehen ALG2 (Unterhalt wird verrechnet).
Angenommen:
Einkommen des Vaters erhöht sich erheblich, Kindesunterhalt wird allerdings weiterhin entsprechend dem Unterhaltstitel (Berechnet vor Einkommenserhöhung des Vaters) gezahlt.
Ist der Unterhaltstitel für das JobCenter auf Dauer bindend?
Kann das JobCenter eine Neuberechnung verlangen?
Kann das JobCenter Mutter und Kind dazu "zwingen" eine Neuberechnung zu verlangen?
Wenn ja, auch Rückwirkend?
Wenn ja, wie lange Rückwirkend?
Mutter ist sich darüber im Klaren dass eine Erhöhung des Kindesunterhalts zur Reduzierung des ALG2 führt und hat daher keine Veranlassung von sich aus auf eine regelmäßige Neuberechnung zu bestehen.
vielen Dank
Antwort geschrieben am 08.01.2012 18:44:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Leistungsbeziehung des ALG II ist nachrangig alles anderen möglichen Einkommens. Besteht ein höherer Unterhaltsanspruch, so ist dieser geltend zu machen. Andernfalls kann dies zu einer Reduzierung, ggf. zu einer Leistungseinstellung bis zur Nachholung der entsprechenden Mitwirkungshandlung führen. Der geänderte Unterhaltsanspruch ist - sofern möglich - ggf. auch rückwirkend geltend zu machen.
Obgleich die Kindesmutter eine Neuberechnung nicht durchführen möchte, dürfte sie hierzu verpflichtet sein, zumal das geringere ALG II durch einen höheren Unterhaltsbetrag kompensiert würde.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.01.2012 19:10:06
Vielen Dank für für ihre Antwort.
Aber eines ist mir noch nicht wirklich klar.
Kann die Kindesmutter vom JobCenter zu einer Neuberechnung gezwungen werden? Beispielsweise durch Androhung irgendwelcher "Sanktionen" o.ä.?
vielen Dank
Vielen Dank für für ihre Antwort.
Aber eines ist mir noch nicht wirklich klar.
Kann die Kindesmutter vom JobCenter zu einer Neuberechnung gezwungen werden? Beispielsweise durch Androhung irgendwelcher "Sanktionen" o.ä.?
vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.01.2012 21:40:31
Sehr geehrter Ratsuchender,
dies ist grundätzlich möglich, wobei aber auch eine Neuberechnung / Änderungsbescheid in Betracht kommte unter Zugrundelegung des möglichen Unterhaltsanspruches.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani
Sehr geehrter Ratsuchender,
dies ist grundätzlich möglich, wobei aber auch eine Neuberechnung / Änderungsbescheid in Betracht kommte unter Zugrundelegung des möglichen Unterhaltsanspruches.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani
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