Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 52 weitere Antworten zum Thema ALG2.
Hallo an Sie,
Ich wollt eine Frage bzgl Hartz vier und Vermögen stellen: ich müsste leider heute Hartz vier beantragen(zum ersten Mal) und gleich danach habe ich auch mein Sparbuch aufgelöst und das Geld und abschliessende Zinsen( 400€ Guthaben+40 Zinsen) auf mein Girokonto überwiesen, damit mein Dispokredit gemindert wird.
so jetzt nun zu der Frage: ich habet ja wahrheitsgemäß angegebn, dass ich zu Antragstellung kein Sparbuch mehr besitzt. Es ist doch richtig oder nicht? Das Problem ist, dass ich vor Jahren (mehr als 5 Jahren) doch sehr viel Geld hatte (warum soll ich denn lügen, es waren rund 300.000 Euro), was ich aber immer entweder privat ausgegebn(ich habe keine Bläge dafür leider) oder seit einem Jahr in meiner inzwischen insolventen Firma (GmbH) investiert habe, wobei das kann leicht überprüft werden. Wird das ein Problem sein?Also in der letzten 6 Monaten war das Guthaben weniger als 12.000 Euro gewesen.
ALso im Formular steht, dass man das momentane Vermögensverhältnis angeben muss, sehe ich das richtig?
Was passiert, wenn durch Datenabgleich rauskommt, dass ich für dieses Jahr40€(bis zum Auflösen des Sparbuches(meiner Meinung nach 1% Zinsen)) und für das letzte Jahr 98€ zinsen bekommen hatte?sind das zu viel Zinsen?Wann muss ich dann mit einem Datenabgleich rechnen?ich hatte ja damals kein ALG2 bekommen. Ich habe das Sparbuch aufgelöst, damit der Sachbearbeiter mir nicht vorwirft, dass es jetzt keine ilfebedürftigkeit vorliegt, weil ich damals viel Geld hatte.
Wie soll ich mich verhalten, soll ich wieder zu meinem Sachbearbeiter gehen und ihm über das Sparbuch informieren?Ich habe ja meiner Meinung nach Wahrheitsgemäß alles angegebn.
Nun zu Mir:Bedarfgemeinschaft besteht aus mir (55 Jahre alt und arbeitslos, da meine Firma Insolvent, Ehefrau 45 und hat 500€ netto monat Einkommen, Zwei Kinder 17 und 19 gehen zu schule) und wir haben kein anderes Vermögen mehr.
Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.07.2009 13:13:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marek Schauer
Baumschulenstraße 9-10, 12437 Berlin, Tel: 030 26 03 97 63, Fax: 030 53 00 00 61
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten
Bewertungen: 58
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vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
1. Sparbuch:
Ganz richtig war die Auskunft im strengen Sinne natürlich nicht, da Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung zeitlich das Sparbuch noch hatten.
Sie hätten es übrigens nicht auflösen müssen, da es einen Vermögensfreibetrag für ALG II Empfänger gibt; vgl. 12 SGB II. Dieser berechnet sich nach dem Lebensalter und für einen 55jährigen sind es immerhin 8.250,00 Euro.
Vernünftigerweise sollten Sie den Sachverhalt bezüglich des Sparbuchs nachträglich aufklären. Schaden kann es nicht, da das Guthaben zum Zeitpunkt der Antragsstellung ohnehin im Vermögensfreibetrag lag. Anhand Ihrer Materialien können Sie den Vorgang auch glaubhaft machen.
2. Datenabgleich
Zunächst: Der Datenabgleich richtet sich nach § 52 SGB II und daher wäre für Sie wohl der 1. Oktober 2009 entscheidend.
Wenn das JobCenter Sie aufgrund der Informationen über die Zinsen befragt, was Sie mit dem damaligen Vermögen getan haben, sollten Sie - soweit Sie dies mit Belegen können – nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Dies ist deshalb wichtig, weil Sie im Falle einer selbstherbeigeführten Hilfebedürftigkeit gem. § 31 Abs. 4 SGB II mit einer Sanktion rechnen müssen. Sollte Ihr Vermögen/Einkommen hingegen gut begründet für Familie, Lebensunterhalt, Schulden etc. ausgegeben worden sein, haben Sie keine Schwierigkeiten zu befürchten.
Ansonsten machen Sie sich keine Sorgen: Sie haben dem Grunde nach so gehandelt, wie der Gesetzgeber es verlangt: Sie haben so lange Ihr Vermögen zur Eigenfinanzierung benutzt, bis es eben nicht mehr geht und das ALG II in Betracht kommt.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer
Rechtsanwalt
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