ALG1 Kürzung bei zukünftiger Erwerbsminderungsrente
| 26.07.2010 13:05 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Gabriele Haeske
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Nach Aussteuerung wegen Berufsunfähigkeit beziehe ich seit Februar ALG 1 bei bestehendem (ruhendem) Arbeitsverhältnis.
Der Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente läuft seit 2009 und der Bescheid liegt noch nicht vor. Eine Reha Klinik hat festgestellt, dass ich zukünftig nur noch „3 bis unter 6" Stunden arbeiten soll und dies der Deutschen Rentenversicherung empfohlen.
Der Arzt der Agentur für Arbeit hat den Bericht der Klinik und schreibt, dass ich nur noch halbschichtig tätig sein kann.
Daraufhin hat die Agentur für Arbeit das ALG 1 von ca. 1600 Euro auf ca. 900 Euro gekürzt, da sich die mögliche Arbeitszeit von „38,5 auf 19,25 Stunden" geändert hat.
M.E. beträgt die mögliche Arbeitszeit mehr, z.B. 5 x 5 Std = 25 Std. (oder auch nur 3 * 3,5 Std.)
Frage: Kann die Agentur für Arbeit willkürlich auf 19,25 Std. Grundlage kürzen und soll ich Widerspruch einlegen? Mit welcher Begründung?
Trifft nicht Ihr Problem?
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