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ALG II Bezieher GmbH-, Mini-GmbH Gesellschafter, Vereinsvorstand


10.09.2009 14:30 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Mirko Ziegler


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Zeit befinde ich mich in der Umschulung zum Steuerfachangestellten und bin ALG II Bezieher. Nun möchte ich mich während meiner Umschulung Selbständig machen so das ich nach der Umschulung gleich einsteigen kann. Nun meine Frage kann ich als ALG II Bezieher Gesellschafter bzw. Vereinsvorstand werden ohne den Anspruch auf ALG II zu verlieren zumindestens in der Zeit der Ausbildung und wie wäre es wenn ich weniger als 10 Stunden die Woche arbeite als Gesellschafter.

Mit freundlichen Grüßen

M. Töpfer
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 343 weitere Antworten zum Thema:
ALG
10.09.2009 | 15:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Mirko Ziegler
115 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben richtet sich danach ob Sie als Berechtigter im Sinne von § 7 SGB anzusehen sind.

Grob gesagt sind mindestens 15jährige, die erwerbsfähig und hilfebedürftig zu diesem Personenkreis zu zählen.

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, § 8 SGB II.

Diese Voraussetzung bleibt nach Ihren Angaben gewahrt, denn Sie wollen max. 10 h / Woche arbeiten. Allerdings sollten Sie auch Rücksprache mit Ihrem Fallmanager halten, denn trotz Ihrer Tätigkeit muss die erfolgreiche Teilnahme an der Umschulung gewährleistet sein.

Sollten Sie eine Vergütung für die Tätigkeit erlangen gilt noch zu beachten, dass durch die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von 100,00 EUR / mtl. eine Minderung des ALG II ggfs. sogar auf Null eintreten kann.

___

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.



Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
-Rechtsanwalt-

Drewelow & Ziegler
-Rechtsanwälte-
fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
web : http://www.mv-recht.de
mail : ziegler@mv-recht.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Rostock

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