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Frage geschrieben am 13.04.2011 17:04:15

ALG 1 Bezug und Krankheit / Krankengeld

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1847
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Guten Tag,

ich möchte mein Problem umfassend schildern und hoffe, dass ich detailierte Antworten auf meine Fragen erhalte. Gerne bin ich auch an einer weiteren anwaltlichen Betreuung interessiert, sofern Sie bereit sind, unter Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu arbeiten.

Mit Bescheid vom 31.01.2011 wurde mir von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld gem. § 117 SGB III in Höhe von monatlich 655,50 Euro für den Zeitraum vom 28.01.2011 bis 26.07.2011 bewilligt.

Mit Schreiben vom 12.04.2011 ("Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X") teilte mir die Agentur für Arbeit mit, dass nach dortigen Erkenntnissen Arbeitslosengeld ab 28.03.2011 zu Unrecht gezahlt wurde.
Grund: Seit dem 28.03.2011 hätte ich ein Anspruch auf Krankengeld. Daher würde der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 142 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III ruhen. Man beabsichtigt, die Leistungsbewilligung ab 28.03.2011 ganz aufzuheben, da man davon ausgeht, dass ich wusste bzw. hätte erkennen können, dass der mir zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X). Man gibt mir jedoch Gelegenheit, mich bis zum 22.04.2011 zu diesem Sachverhalt zu äußern.

Fakt ist:
Am 15.02.2011 erhielt ich für den Zeitraum vom 15.02.2011 bis 18.02.2011 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung).


Am 18.02.2011 erhielt ich für den Zeitraum vom 18.02.2011 bis 25.02.2011 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung).
Am 28.02.2011 erhielt ich eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 01.03.2011 (Folgebescheinigung).


Am 02.03.2011 erhielt ich für den Zeitraum vom 02.03.2011 bis 04.03.2011 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung).

Am 09.03.2011 wurde mir ein Attest ausgestellt, aus dem hervorgeht, dass ich in der Zeit vom 05.03.2011 bis 11.03.2011 SCHULUNFÄHIG war. Hierbei geht es NICHT um die Arbeitsfähigkeit! Das Attest habe ich der guten Ordnung halber trotzdem der Agentur für Arbeit vorgelegt.

Am 10.03.2011 erhielt ich für den Zeitraum vom 10.03.2011 bis 13.03.2011 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung), die dann 2 x in Form von Folgebescheinigungen bis zum 04.04.2011 verlängert wurde.

Am 07.04.2011 erhielt ich erneut ein Attest, aus dem hervorging, dass ich in der Zeit vom 04.04.2011 bis 07.04.2011 arbeitsunfähig war. Es dürfte also als "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" anzusehen sein (Erstbescheinigung).

Die letzte Krankmeldung erhielt ich am 11.04.2011 in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung) für den Zeitraum vom 08.04.2011 bis 15.04.2011.


- Ist dass Attest, aus dem hervorgeht, dass ich SCHULUNFÄHIG war, als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzusehen? Ich denke nein!? Dies dürfte ja die 6-Wochen-Regelung (danach: Krankengeldbezug) unterbrechen, oder nicht!?

Fakt ist auch, dass ich persönlich davon ausgegangen bin, dass die 6-Wochen-Frist (danach: Krankengeldbezug) erst erreicht wird, wenn man wegen der gleichen Krankheit mittels Erst- und Folgebescheinigungen für die Dauer von 6 Wochen oder länger krankgeschrieben wird. Auch nach Sichtung des § 126 SGB III konnte ich keinen entsprechenden Hinweis sehen.
- Die Dame vom Arbeitsamt sagte mir heute am Telefon, dass es egal ist, ob ich wegen derselben oder verschiedenen Krankheiten am Stück krankgeschrieben bin. Fakt ist, dass ich 6 Wochen bzw. länger ununterbrochen krankgeschrieben wurde.

Meine Anmerkung: Die meisten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen / Atteste stammten von verschiedenen Ärzten & wegen verschiedenen Diagnosen!!!


Nun noch was: ich habe dann auch promt bei meiner Krankenkasse angerufen und nachgefragt, wie dass mit dem Krankengeldbezug aussieht.
Mann teilte mir mit, dass ich als Arbeitslosengeld 1-Empfänger verplfichtet wäre, am ersten Tag der Krankheit zum Arzt zu gehen. Dies hätte mir die Agentur für Arbeit mitteilen müssen. Ich wurde auf das SGB 3 verwiesen.
Bei mir ist es so: manche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen / Atteste wurden auch rückwirkend ausgestellt, z.B. weil ich erst einen bzw. zwei Tage nach der Krankheit zum Arzt gegangen bin.
- STIMMT DASS !?

Die Krankenkasse will deshalb kein Krankengeld bewilligen, weil ich nicht immer am gleichen Tag des Krankheitseintrittes zum Arzt gegangen bin. Ist dies rechtens!?


Was soll ich nun tun? Mich wieder persönlich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos melden, wenn die Krankmeldung abgelaufen ist?
Die Damen vom Arbeitsamt sagte mir heute am Telefon, dass mein ALG 1 gestern bereits aufgehoben worden wäre (Bescheid). Dieser ist mir jedoch noch nicht zugegangen. Warum wurde ich dann mit seperatem Schreiben von gestern, welches HEUTE eingegangen ist, angehört (Frist: 22.04.2011)?

Ich bin auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes 1 angewiesen, da ich sonst keine Einnahmen habe!!!
Wovon soll ich leben???
Das Arbeitslosengeld geht eigentlich immer zum Ende des Monats ein.
Das heißt, ich würde diesen Monat kein Geld bekommen!!!

Bitte helfen Sie mir. Ich bin rechtlich sehr vesiert, weiß aber selbst nicht mehr weiter.
- Kann ich vor dem Sozialgericht mit Ihrer Hilfe einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung beantragen?
- Wie lange dauert ein Klageverfahren?


Ich bin wirklich auf Ihre Mithilfe angewiesen und bedanke mich schon jetzt im Voraus für Ihre Bemühungen in meiner Angelegenheit.

Herzliche Grüße
... aus Rheinland-Pfalz



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