Frage geschrieben am 09.07.2010 16:31:52
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ALG 1 Berechnung
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 909Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
habe ich mich aus wirtschaftlichen Gründen arbeitslos gemeldet.
Ich hatte 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und habe davon 5 Monate in Anspruch genommen und 9 Monate durch einen Gründungszuschuss aufgebraucht.
Somit habe ich noch 10 Monate Restanspruch.
Mein Arbeitslosengeld wurde nun fiktiv berechnet und mein zusätzlicher Restanspruch von 10 Monaten wurde nicht berücksichtigt.
Wurde mein Leistungsbetrag und meine Leistungsdauer korrekt berechnet ?
Antwort geschrieben am 09.07.2010 16:48:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 326
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die Zeit in der Sie das Fördergeld erhalten wird auf den bestehenden Arbeitslosengeldanspruch angerechnet, sodass Ihnen noch 10 Monate das Arbeitslosengeld I zusteht.
Wenn sie also stattdessen Arbeitslosengeld II beziehen sollten, dann ist der Bescheid rechtswidrig, da Ihnen jetzt noch 10 Monate das Arbeitslosengeld II zusteht.
Sie haben aber außerdem noch die Möglichkeit diesen Gründungszuschuss um 6 Monate zu verlängern.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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