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Frage geschrieben am 25.01.2012 19:10:31

ALG 1 Antrag abgelehnt, wegen Nebengewerbe

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 447
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 302 weitere Antworten zum Thema ALG.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit ende Dezember, sprich anfang Januar arbeitssuchend, da ich aus rationalisierungsgründen von meinem alten Arbeitgeber gekündigt wurde.

Ich habe ein Nebengewerbe, mit dem ich allerdings durchschnittlich nur 400 € verdiene.

Im Januar diesen Jahres waren es 1.100 € sonst IMMER um die 400 €.

Heute habe ich meinen Antrag auf ALG 1 abgegeben, als erstes belehrte mich der Angestellte, das die 400 € im Monat auch stimmen müssten, wenn es mal 500 wären, würde ich einen Betrug begehen, was Konsequenzen haben würde...

Ich sagte ihm dann das ich es ihm nicht genau sagen könne, im Januar wären es 1.100 € gewesen.

Dann hat er postwendend den Antrag komplett abgelehnt und will jetzt das ich die Nebentätigkeit komplett einstelle. Der Gesetzgeber würde es sowieso nicht so gerne sehen, wenn man eine Nebentätigkeit hätte, in der arbeitslosigkeit.

Ich habe ihm dann gesagt, das ich evtl. damit eine Selbstständigkeit aufbauen will und natürlich ist mir klar, dass das einkommen auf das alg angerechnet wird und ich somit nichts mehr bekomme, wenn die einnahmen das alg übersteigen... Aber er muss doch meinen Antrag annehmen und dann je nach Einnahmensituation das ALG kürzen?!? Und nicht den Antrag komplett ablehnen und sagen ich soll wiederkommen wenn ich mein nebengewerbe beendet hätte?!?

Als ich ihm dann sagte gut, dann geh ich zum Anwalt damit, hat er auch sehr sehr schnell eingelenkt und den antrag angenommen mit der aussage, gut, dann schicke ich ihnen den abgelehnten antrag morgen mit der post... und wollte dann, das ich dort 1.000 € eintrage und unterschreibe... Dann habe ich ihm gesagt das da durchschnittlich steht und ich es nicht sagen kann...

Ich weiß nicht weiter, weil von 1.100 € einmalig vor Steuern, kann ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Ich selber weiß leider keinen Ausweg aus dieser Situation, deshalb hoffe ich hier um den Rat eines Anwalts...

Liegt der Angestellte hier im Recht?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Pascal



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