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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten gerne wissen ob wir für unser Geschäftsvorhaben AGB´s benötigen und falls ja in welchem Umfang?
Geschäftsvorhaben: Ankaufseite für Gebrauchtware von Privatleuten im Internet, wie z.B. wirkaufens
Sind vielleicht Ankaufbedingungen bzw. Ankaufhinweise auch ausreichend?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 27.10.2011 17:55:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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AGB benötigen Sie nicht zwingend für das von Ihnen geplante Vorhaben. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit Sie nicht mit dem Verkäufer weitere Vereinbarungen treffen.
AGB werden idR dazu genutzt die gesetzlichen Bestimmungen an die eigenen Interessen, soweit möglich, anzupassen. Da es dabei teilweise großen Spielraum gibt, wird dieser idR von den Verwendern von AGB genutzt um einen rechtlichen Vorteil vertraglich zu vereinbaren.
D.h. wenn Sie die gesetzlichen Regelungen für Ihren Handel für ausreichend in Ihrem Sinne halten, können Sie auf diese verzichten.
Andernfalls sollten Sie sich AGB von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Dieser kann die AGB nach Ihren Bedürfnissen und innerhalb des rechtlich möglichen erstellen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Beachten Sie jedoch, dass Sie auch ohne AGB trotzdem u.a. eine Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung für die Internetpräsenz benötigen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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