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Frage geschrieben am 25.11.2010 14:46:30

AGB oder Dienstleistungsvertrag für Online-Shop

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1117
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich betreibe eine Agentur für Internetberatung, -marketing und -kommunikation und möchte einen Teil meiner Dienstleistungen (z.B. SEO, Website Analyse, ...) direkt in einem Online-Shop anbieten.

Konkret bedeutet dies, dass ich verschiedene Dienstleistungen mit entsprechender Leistungsbeschreibung z.B. Suchmaschinenoptimierung einer Website bis 20 Seiten zum Preis von X EUR in einem Online-Shop zum direkten Kauf anbieten möchte. Es werden auch Leistungen mit bestimmten Laufzeiten z.B. monatliche Pflege einer Website (Laufzeit 3-12 Monate) dort angeboten.

Der "Kunde" kann diese Leistungen wie in einem normalen Online-Shop in den Warenkorb legen und am Ende per Vorkasse, PayPal oder Rechnung die Leistungen bestellen.

Nach dem Bestellprozess werde ich mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und die Details abklären (Termine etc.) und eine entsprechende Rechnung schreiben, sofern ich den Kunden akzeptieren möchte.

Nun meine Fragen an den Juristen:
- 1) Benötige ich für meinen Online-Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) um den "Online-Kauf" von Dienstleistungen zu regeln?
- 2) Oder benötige ich eher einen Dienstleistungsvertrag, in dem ich die Online-Bestellung als Möglichkeit eines "Vertragsangebotes" einbaue?
- 3) Einige Tätigkeiten basierend überwiegend auf einer Beratung und keiner Leistungserbringung (wie z.B. Website pflegen) - kann hier der Dienstleistungsvertrag ebenfalls gelten oder benötige ich hier explizit einen Beratungsvertrag?
- 4) Genügt es die AGB oder den Dienstleistungs- / Beratungsvertrag in allgemeiner Form (ohne Kundendaten und Leistungsbeschreibung) im Online-Shop zu veröffentlichen und durch Opt-in beim "Kauf" bestätigen zu lassen?


Antwort geschrieben am 25.11.2010 15:09:50
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Fragen ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Frage 1:
Im Prinzip benötigen Sie keine AGB, es gelten dann eben ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. AGB werden nur dazu verwendet, für den Verwender günstige Abweichungen von der gesetzlichen Norm zu vereinbaren.

Frage 2:
Der Name, ob Dienstleistungsvertrag oder Beratungsvertrag spielt keine Rolle. Vielmehr kommt es auf den Inhalt von Tätigkeit/Auftrag an, ob dieser als Dienstvertrag (nur Dienst, kein Erfolg nötig) oder Werkvertrag (auf den Erfolg gerichtet) bestimmt wird.

Frage 3:
Die Bezeichnung spielt, wie gesagt, keine Rolle, es kommt auf die Art der Tätigkeit an. Einen expliziten Beratungsvertrag benötigen Sie also nicht.

Frage 4:
Persönliche Daten sind bei AGB gerade nicht erforderlich. Sie gelten ja neben dem Individualvertrag, in dem die jeweiligen Daten (Ihre Daten + Kundendaten + Leistungsbeschreibung) enthalten sind. Wenn die AGB direkt bestätigt werden, kann im Streitfall die Gegenseite nicht behaupten, es habe keine Möglichkeit der Kenntnisnahme bestanden (Seite könnte beispielsweise "damals" leer gewesen sein).


Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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Fax: 08054-9234

ra.zuern@gmail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.11.2010 15:18:30

Vielen Dank soweit für die Informationen.

Zu Frage 2 würde ich gerne noch einen Hinweis auf die Integration eines "Online Vertragsangebotes" erhalten.

Kann ich in den Dienstleistungsbedingungen rechtsverbindlich darauf verweisen, dass man im Online-Shop eine Dienstleistung "anfragen" kann, welche durch meine Annahme als Dienstleistungsvertrag zustande kommt?

Besten Dank.

PS: Mit welchem Aufwand (Kosten) könnte ich ca. rechnen, wenn Sie mir solche Dienstleistungsbedingungen für meinen Online-Shop erstellen würden?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.11.2010 15:58:55


Sehr geehrter Fragesteller:

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ja, das können Sie. Der Anfrager macht Ihnen ein Angebot, das Sie annehmen (oder nauch nicht) und damit kommt der Vertrag zustande.

Hinsichtlich Kosten ist es so, dass das natürlich vom Umfang abhängt, der noch zu klären wäre. Aber 3-400 Euro müssten Sie mindestens rechnen.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können, andernfalls müssten Sie nochmals melden.


Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt


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