A-Konto-Rechnung zahlen trotz Mängeln und Beschädigung
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Schäfer
| in unter 2 Stunden
Wir bauen zur Zeit ein Haus und die Gewerke WDVS-Innenputz-Estrich und Trockenbau werden von einer Firma gemacht. Letzte Woche wurden die letzten Innenputzarbeiten als auch Trockenbauarbeiten ausgeführt (hier nur Dämmung und Dampfbremsfolie bisher). Bei den Putzarbeiten beschädigten die Verputzer sowohl eine Fensterscheibe (Kosten 400 EUR) als auch den Kamin (hier ist noch nicht klar inwiefern dieser repariert werden kann wir warten auf einen Servicemitarbeiter von Spartherm). Die Beschädigung des Kamins erfolgte durch reine Gewalteinwirkung beim Öffnen und hätte bei etwas mehr Vorsicht vermieden werden können. Gestern war dann unser Sachverständiger da um die Folie, die für Luftdichtigkeit im Dachbereich sorgt, zu überprüfen und hat gleichzeitig auch die restlichen Putzarbeiten überprüft. Dabei stellte er zahlreiche Stellen fest die nachgebessert werden müssen sowohl beim Putz als auch bei der Folie. Beim Putz war er zum Teil über die Ausführung richtig entsetzt und sagte, es wurde sehr schlecht gearbeitet. Wir kontaktierten die Firma teilten mit, dass zahlreiche Mängel vorhanden sind als auch den Schaden mit dem Kamin (Fensterschaden war schon gemeldet) und schrieben, dass wir die offene A-Kontozahlung erst bezahlen wenn die Mängel beseitigt sind und wenn das mit dem Kamin geklärt wurde. Zunächst teilte uns der eine Chef der Firma mit, dass am Montag die Arbeiter kommen und wir die Mängel anschauen und durchgehen und die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Heute schreibt uns der andere Chef, dass die Arbeiter nicht kommen weil die Rechnung nicht bezahlt ist und dass diese zunächst beglichen werden muss da sie ansonsten erst in 2 Wochen kommen. Da wir jedoch Ende Mai umziehen wollen und somit auch die Folgegewerke geplant sind, würde sich alles verschieben und wir müssten auch den Umzug verschieben und hätten auf unserer Seite wieder zusätzliche Kosten. Wir werden heute eine offizielle Mängelrüge per Einschreiben an das Unternehmen schicken und um die Beseitigung bis Ende nächster Woche bitten. Doch was tun wir wenn der Chef sich weigert? Können wir auf andere Handwerker zurückgreifen? Sollen die Rechnung doch zahlen oder müssen wir sie sogar zahlen? Welche Fristen können wir setzen damit die Arbeiten möglichst schnell wieder aufgenommen werden?









