§97 UrhG - Fälligkeit und Höhe von Schadensersatz
| 26.11.2006 22:10 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Christian Joachim
Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor einiger Zeit einem Unternehmer - nennen wir in U - von mir geschriebene Software zur Verfügung gestellt. Diese nutzt er seit dem kostenlos.
Aufgrund einiger unschöner Vorkommnisse zwischen uns und dem damit einhergehenden Vertrauensbruch sehe ich nun keinen Grund mehr ihm die Nutzungsrechte diesbezüglich kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Dies habe ich ihm mitgeteilt und ihm ein Angebot über "1000 € für den ersten und 200 € für jeden weiteren angefangenen Monat" (Zitat - ein angemessener und branchenüblicher Preis) gemacht - zusammen mit der Aufforderung, die Nutzung mit angemessener Frist einzustellen, wenn ihm das Angebot nicht zusagt.
U hat sowohl das Angebot als auch die Aufforderung, die Nutzung zu unterlassen, ignoriert.
Somit entsteht - wenn ich dass richtig Verstehe - nach §97 (1) UrhG zu meinen Gunsten ein Schadensersatzanspruch in Höhe des entgangenen Entgelts gegenüber U.
Nun stellt sich für mich die Fragen:
1.: Liege ich mit meiner einschätzung bezüglich des Schadsersatzanspruches richtig?
2.: Wenn ja, wann und in welcher Höhe ist er fällig? Die vollen 1000 € am ersten Tag nach Fristablauf? Oder anteilig auf den Monat verteilt? Oder wie und wann sonst?
Trifft nicht Ihr Problem?
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