Im März haben wir für Anfang Oktober 2 Zimmer für einen Herbsturlaub reserviert. Ende Mai mussten wir aufgrund einer anstehenden Operation den Urlaub stornieren, also 4 Monate im Voraus. Der Hotelier hat die Stornierung bestätigt, aber darauf hingewiesen, dass 90% Stornogebühren entstehen, wenn er das Zimmer nicht weitervermieten kann. Mitte November sehen wir auf der Kreditkartenabrechnung, dass diese Stornierungsgebühren abgebucht worden sind.
Hätten wir bei der Buchung diese gewusst hätten wir nicht gebucht. Ebenso gibt es keine allgemeine Bedingungen die auf diese Tatsache hingewiesen haben.
Ist dies überhaupt rechtens? Wie kommen wir wieder an diese € 500?
Vielen Dank und Grüsse
M. Weber
Antwort geschrieben am 22.11.2010 17:45:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Grundsätzlich müssen Sie den Preis für die Zimmer zahlen. Insoweit hat der Hotelier einen vertraglichen Erfüllungsanspruch. Eine gestaffelte Stornierungsregelung wie im Pauschalreiserecht vorgesehen (§ 651i Abs. 3 BGB) greift für Hotelbuchungen leider nicht. Sie stehen also nicht dadurch besser da, dass Sie frühzeitig storniert haben.
Allerdings muss sich der Hotelier nach der gesetzlichen Regelung »den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt« (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das heißt, wenn die Zimmer für den maßgeblichen Zeitraum von anderen Gäste gebucht worden sind, dann kann der Hotelier von Ihnen keine Miete mehr verlangen. Dies müssten Sie allerdings beweisen können.
Wenn Ihnen keine Beweismöglichkeit zur Verfügung steht, können Sie nur verlangen, dass die ersparten Aufwendungen abgezogen werden.
Für die Ersparnis im Fall der Stornierung sind die folgenden Sätze von der Rechtsprechung herausgebildet worden:
Für reine Übernachtung werden bei Stornierung 90 % des Preises fällig, für Übernachtung mit Frühstück 80 %, für Übernachtung mit Halbpension 70 %, für Übernachtung mit Vollpension 60 %.
Wenn Sie also nur die Übernachtung gebucht haben, sind 90 % zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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