Frage geschrieben am 15.02.2010 11:41:14§88AktGes.Haftungsansprüche aus nicht genehmigter Vorstandstätigkeit
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status:
Geschlossen | Aufrufe: 571
Der Vorstand einer Internet AG (Bereich Internetdienstleistung) ist gleichzeitig Vorstand einer Verwaltungs AG (Haus- und Vermögensverwaltung), die Vermögens- und Firmenverwaltung für eigene Kapitalanlagen betreibt. Es handelt sich somit um unterschiedliche Geschäftszweige, die nicht im Wettbewerb zu einander stehen. Die Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Internetfirma ist vergessen worden. Hat die Internetfirma nun Anspruch auf den Gewinn der letzten 5 Jahre von der Verwaltungs AG?
Gibt es dazu unterschiedliche Kommentarauffassungen, wenn ja in welchem Verhältnis?
Gibt es dazu unterschiedliche Urteile, wenn ja in welchem Verhältnis?
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